Die Mediation durch Güterichterinnen und Güterichter beim Landgericht Verden
Das Landgericht Verden bietet als zusätzliches Angebot und als alternative Konfliktlösung die Mediation im Gerichtsverfahren durch den Güterichter an.
Was ist Mediation durch Güterichter?
In fast jedem Konflikt lässt sich eine - oft verborgene - Lösung finden, die für alle Parteien eines Rechtsstreits akzeptabel oder teilweise sogar besonders vorteilhaft sein kann. Um diese Lösung mit den Parteien gemeinsam zu erarbeiten, bedienen sich die Güterichter dabei der Methoden der Mediation.
Mediation ist ein weltweit anerkanntes und verbreitetes Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten ihren Konflikt selbstständig lösen. Dabei wird insbesondere die Kommunikation unter den Beteiligten gefördert, um so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen.
Von den niedersächsischen Gerichten ist dieses - bisher als gerichtsinterne oder richterliche Mediation bezeichnete - Verfahren seit 2002, beim Landgericht Verden seit 2004 bereits mit sehr gutem Erfolg erprobt worden.
Die Güterichter vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihnen steht keine Entscheidungskompetenz zu. Ihre Aufgabe besteht darin, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.
Vorteile der Mediation vor dem Güterichter:
- Unter neutraler Vermittlung kann eine einvernehmliche und interessengerechte Lösung des Konflikts erreicht werden.
- Die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten werden herausgearbeitet und berücksichtigt. Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
- Die Mediation ist vertraulich und nicht öffentlich.
- Das streitige Verfahren kann jederzeit ohne Zeitverlust fortgesetzt werden.
- Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten, vielmehr werden die Kosten möglicher Rechtsmittelinstanzen sogar eingespart.
- Die Beteiligten bestimmen selbst, wie ihr Konflikt gelöst werden soll. Die Konfliktlösung kann auch weitere, in dem Rechtsstreit bisher nicht thematisierte Konflikte einbeziehen.
Benötigt man für die Mediation einen Rechtsanwalt?
Regelmäßig erteilen die Güterichter den Parteien keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertungen oder Einschätzungen der Erfolgsaussichten der Klage vor. Voraussetzung des Mediationsverfahrens beim Landgericht Verden ist, dass die Parteien anwaltlich vertreten sind. Der Rechtsanwalt einer Partei hilft im Übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.
Wie verläuft die Mediation vor dem Güterichter?
Wenn die Parteien der Durchführung einer Mediation vor dem Güterichter zustimmen, wird ein Termin vereinbart. Die Dauer des Gütegespräches ist in der Regel auf etwa 2 Stunden ausgelegt. Wenn die Parteien damit einverstanden sind, können auch weitere Personen an dem Gespräch beteiligt werden. Der Güterichter sorgt für eine faire und konstruktive Gesprächsatmosphäre. In fast jedem Konflikt lassen sich - oft erst nicht erkennbare - Lösung finden, die für die Parteien akzeptabel sind und ihren Bedürfnissen entsprechen. Der im Klageweg ausgetragene Streit ist häufig nur die „Spitze des Eisberges“, in der Klärung der wahren Interessen der Parteien und der Ursache der Auseinandersetzung liegt die Lösung des Konflikts.
Seit 2004 praktiziert das Landgericht Verden für anhängige Zivilrechtsstreitigkeiten die Mediation als alternative Form der Konfliktlösung. Diese Methode erweist sich als Erfolgsmodell, seit Jahren liegt die Zahl der erfolgreich geführten Gespräche, das heißt im Wege der Einigung abgeschlossenen Verfahren bei über 80 %. Im Jahre 2012 sind insgesamt 211 Mediationen durchgeführt und davon 170 Mediationen erfolgreich abgeschlossen worden.
Die Richterinnen und Richter der Güterichterabteilung stehen Ihnen gern für nähere Auskünfte zur Verfügung.
von links nach rechts:
(oben) A. Rumpff, Dr. K. Scharfschwerdt-Otto, Dr. R. Seeberg, J. Peters, S. Tetzlaff,
(unten) S. Koch, N. Petriconi, I. Flindt, A. Lotze
Kontakt
Wer das Angebot beim Landgericht Verden in Anspruch nehmen möchte oder nähere Auskünfte wünscht, wende sich bitte an die eigens dafür eingerichtete Geschäftsstelle, die gegebenenfalls mit einem Güterichter verbinden kann.
Telefon: 04231 18-299