Barrierefreiheit
Der Zugang zum Landgericht erfolgt über den gemeinsamen Eingang bei dem Amtsgericht Verden, Johanniswall 8, 27283 Verden.
Bedenken Sie bitte, dass es infolge von Sicherheitsüberprüfungen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann und planen Sie diese bei Ihrem Besuch ein.
Der Eingang ist über eine rechtseitig vom Gebäude gelegene Rampe erreichbar.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie den Eingangsbereich des Justizzentrums vom Hauptbahnhof mit den Buslinien 711, 720, 725, 740 und 760 erreichen. Nutzen Sie dafür die Haltestelle Verden (Aller) Nordertor.
Sofern eine Parksondergenehmigung vorliegt, stehen auf dem - grundsätzlich nicht öffentlichen - Parkdeck des Justizzentrums weitere Parkplätze zur Verfügung. Die Anfahrt zum Parkdeck erfolgt über die Stifthofstraße/Piepenbrink. Ein weiterer zusätzlicher Parkplatz befindet sich vor dem Gebäude des Landgerichts, Johanniswall 6.
Taktile Leitstreifen sind in beiden Fällen nicht vorhanden.
Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch an die unten ersichtliche Telefonnummer.
Vom Haupteingang der Justizbehörden Verden gelangen Sie über einen Durchgang im Erdgeschoss zum Landgericht. Die Sitzungssäle sind über verschiedene Aufzüge erreichbar. Fragen Sie bitte schon an der Besucherinformation im Eingangsbereich, welchen Aufzug Sie ggfs. nutzen müssen.
Eine barrierefreie und behindertengerechte Toilette befindet sich im Erdgeschoss des Landgerichts (Raum 21).
Die Nachtbriefkästen am Eingang des Landgerichts und am Haupteingang der Justizbehörden Verden sind über Rampen barrierefrei zugänglich.
Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen sowie bei Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Wachtmeisterei.
Tel.: 04231 18-202 oder 04231 18-0
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit in Gerichtsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals.
Dort erhalten Sie ausführliche Hinweise zur Zugänglichmachung für blinde oder sehbehinderte Personen und zur Verständigung in der mündlichen Verhandlung für hör- oder sprachbehinderte Personen.
Die Informationen zur barrierefreien Zugänglichmachung von gerichtlichen Dokumenten stehen als Download zur Verfügung. Bitte wählen Sie hierzu Sie den amtlichen Vordruck: JV 400