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Pressemitteilungen vom 27. November 2025 zum Verfahren 10 Ks 106/25

Schwurgericht setzt Mordprozess aus -

Schuldfähigkeit führt zur Überleitung in ein Strafverfahren

Die zuständige 10. große Strafkammer hat das anhängige Sicherungsverfahren gegen den 33-jährigen Beschuldigten Z.M. wegen des Verdachts des Mordes (10 Ks 106/25) ausgesetzt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen am 12.05.2025 in Nienburg auf einem Parkplatz seine ehemalige Lebensgefährtin mit mehreren Messerstichen aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.

Im Rahmen der Beweisaufnahme hat sich herausgestellt, dass der Beschuldigte entgegen der bisherigen Annahme schuldfähig ist.

Da nunmehr von der Schuldfähigkeit des Beschuldigten auszugehen ist, musste das Sicherungsverfahren gemäß § 416 StPO in ein reguläres Strafverfahren übergeleitet werden. Die Verteidigung hat am heutigen Tage die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Diesem Antrag hatte die Kammer von Gesetzes wegen zu entsprechen.

Bei der ursprünglichen Entscheidung über die Eröffnung des Sicherungsverfahrens war der psychiatrische Sachverständige von einer Schuldunfähigkeit aufgrund einer akut dekompensierten paranoiden Schizophrenie des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt ausgegangen. Diese Erkrankung könne nicht nachgewiesen werden. Die aktuellen Erkenntnisse erfordern daher eine neue tatsächliche und rechtliche Bewertung.

Wird ein Straf- oder Sicherungsverfahren ausgesetzt, bedeutet das, dass das Verfahren vorübergehend unterbrochen wird und die Hauptverhandlung anschließend von Neuem beginnen muss. Damit ist auch eine vollständige Wiederholung der Beweisaufnahme verbunden – einschließlich Zeugenaussagen, Gutachten und weiterer Beweismittel. Die Aussetzung stellt dementsprechend keinen Abschluss des Verfahrens dar und enthält keine Aussage über Schuld oder Unschuld der betroffenen Person.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Ein Termin für die Durchführung der neuen Hauptverhandlung steht derzeit noch nicht fest.

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