Pressemitteilungen für die Woche vom 9. März 2026 bis 13. März 2026
Kurzfristige Änderungen durch die Kammer bleiben vorbehalten
Montag, den 09. März 2026
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 34-jährigen Angeklagten (1991) wegen Körperverletzung (5 NBs 112/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Stolzenau. Die Kammer hat fünf Zeugen geladen.
Dienstag, den 10. März 2026
Um 09:15 Uhr beginnt die 2. große Strafkammer als allgemeine große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen die am Hauptverhandlungstag 31-jährige J.B. (1994), den am Hauptverhandlungstag 30-jährigen L.I. (1995), den am Hauptverhandlungstag 32-jährigen P.S. (1993) und den am Hauptverhandlungstag 34-jährigen S.K. (1992) wegen Brandstiftung u.a.
Tatort: Kirchlinteln, Oyten, Syke, Walsrode, Weyhe, Westerwalsede
Tatzeit:16.03.2020 bis zum 05.04.2020
Tatvorwurf: Brandstiftung u. a.
Aktenzeichen: 2 KLs 20/22
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt den Angeklagten in insgesamt 12 Fällen zur Last, dass sie in wechselnder Zusammensetzung Strohballen und PKW angezündet haben, sowie in der Nähe gelegene Baustellen aufgesucht hätten, um dort zu vandalieren und die Baufahrzeuge zu nutzen.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 45 Zeuginnen und Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden sind:
10.03.2026 09:15 Uhr (1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)
30.03.2026 09:15 Uhr (8 Zeuginnen, 5 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
14.04.2026 09:15 Uhr (2 Zeuginnen, 12 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
15.04.2026 09:15 Uhr (2 Zeuginnen, 7 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
06.05.2026 08:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)
27.05.2026 09:15 Uhr (2 Zeuginnen, 6 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
02.06.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
04.06.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
17.06.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
01.07.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
Um 09:30 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 27-jährigen Angeklagten (1998) wegen Diebstahls (6 NBs 24/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Diepholz. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Donnerstag, den 12. März 2026
Um 09:15 Uhr beginnt die 4. große Strafkammer als allgemeine große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 40-jährigen C.G. (1985) wegen besonders schweren sexuellen Übergriffs u.a.
Tatort: Langwedel
Tatzeit: 25.06.2023
Tatvorwurf: Besonders schwerer sexueller Übergriff u.a.
Aktenzeichen: 4 KLs 20/25
Die 3. große Strafkammer verurteilte den Angeklagten am 19.02.2024 wegen besonders schweren sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 7 Monaten. Nach den Feststellungen habe der Angeklagte die Geschädigte mittels eines Cocktails mit Lorazepam und einem Fentanylpflaster schläfrig gemacht, um sie im Intimbereich zu berühren, was dieser in der Folge auch getan habe.
Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2025 wurde das Urteil des Landgerichts Verden vom 19.02.2024 mit Ausnahme der objektiven Feststellungen aufgehoben. Danach seien die Voraussetzungen des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB nicht durch ein von außen aufgetragenes Fentanylpflaster verwirklicht worden (kein gefährliches Werkzeug). Nunmehr hat die 4. große Strafkammer über die Sache unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs neu zu entscheiden. Insoweit wird die Beweisaufnahme wiederholt werden.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 4 Zeuginnen und Zeugen sowie drei Sachverständige geladen worden sind:
12.03.2026 14:00 Uhr (1 Zeugin, 3 Sachverständige)
13.03.2026 09:00 Uhr (2 Zeuginnen, 1 Zeuge, 1 psychiatrischer SV)
18.03.2026 09:30 Uhr
01.04.2026 09:30 Uhr
Freitag, den 13. März 2026
Um 09:30 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 47-jährigen Angeklagten (1978) wegen Untreue (55 NBs 8/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Diepholz. Die Kammer hat keinen Zeugen geladen.
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Kontakt: Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecherinnen und Pressesprecher als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Beachtung der Unschuldsvermutung: Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind: · Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an. · Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer. · Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten. · Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden. Darüber hinaus gilt: · Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. · Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren. · Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet. Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung. |

