Pressemitteilungen für die Woche vom 9. Februar 2026 bis 13. Februar 2026
Kurzfristige Änderungen durch die Kammer bleiben vorbehalten
Montag, den 09. Februar 2026
Um 09:00 Uhr beginnt die 3. große Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 30-jährigen P.M (1995) zur Überprüfung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung.
Der Angeklagte wurde mit Urteil des Landgerichts Verden vom 24.10.2014 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten. Der Verurteilte befindet sich seit dem 19.09.2013 in Strafhaft. Aufgrund des anstehenden Haftendes hat die Kammer nunmehr darüber zu entscheiden, ob die Sicherungsverwahrung angeordnet wird.
Um 14:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 51-jährigen Angeklagten (1974) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 73/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Syke. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Mittwoch, den 11. Februar 2026
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 64-jährigen Angeklagten (1961) wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. (5 NBs 104/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Stolzenau. Die Kammer hat einen Zeugen und drei Zeuginnen geladen.
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Kontakt: Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecherinnen und Pressesprecher als Spruchtrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Beachtung der Unschuldsvermutung: Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind: · Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an. · Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer. · Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten. · Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden. Darüber hinaus gilt: · Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. · Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren. · Das Fotografieren von Akten sind ebenso nicht gestattet. Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung. |
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