Pressemitteilungen für die Woche vom 8. Dezember 2025 bis 12. Dezember 2025
Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten
Montag, den 08. Dezember 2025
Um 09:00 Uhr verhandelt die 8. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 19-jährigen Angeklagten (2006) wegen Körperverletzung (8 NBs 11/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter – Diepholz. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.
Um 09:15 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer als allgemeine große Strafkammer das Hauptverfahren gegen die am Hauptverhandlungstag 24-jährige M.S (1989) wegen Verbrechen nach § 30 BtMG.
Tatort: Oyten
Tatzeit: 20.08.2025
Zur Last gelegte Tat:Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG)
Aktenzeichen: 10 KLs 14/25
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt der Angeklagten zur Last am 20.08.2025 in Oyten in ihrem Kraftfahrzeug 18,97 Kilogramm Amphetamin (Netto) mit 0,917 Kilogramm Amphetamin-Base mitgeführt und aus den Niederlanden eingeführt zu haben, das zum Verkauf für unbekannte Personen bestimmt gewesen sein soll.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 4 Zeuginnen und Zeugen sowie ein Sachverständiger geladen worden sind.
08.12.2025 09:15 Uhr (4 Zeugen, 1 psychiatrischer Sachverständiger)
09.12.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer Sachverständiger)
11.12.2025 09:30 Uhr (1 psychiatrischer Sachverständiger)
16.12.2025 10:00 Uhr (1 psychiatrischer Sachverständiger)
Mittwoch, den 10. Dezember 2025
Um 09:00 Uhr beginnt die 3. große Strafkammer als Berufungskammer das Verfahren gegen die am Hauptverhandlungstag 26-jährigen (1999), 32-jährigen (1993), 30-jährigen (1995) und 46-jährigen (1979) Angeklagten wegen Raubes. Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Rotenburg.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 7 Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind.
10.12.2025 09:00 Uhr (1 Zeugin, 3 Zeugen)
15.12.2025 09:00 Uhr (3 Zeugen)
19.12.2025 09:00 Uhr
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 44-jährigen Angeklagten (1981) wegen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung (5 NBs 60/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat eine Zeugin und vier Zeugen zwei Sachverständige geladen.
Freitag, den 12. Dezember 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 33-jährigen Angeklagten (1991) wegen Körperverletzung (55 NBs 19/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat drei Zeuginnen und einen Zeugen geladen.
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Kontakt: Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecherinnen und Pressesprecher als Spruchtrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Beachtung der Unschuldsvermutung: Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind: · Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an. · Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer. · Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten. · Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden. Darüber hinaus gilt: · Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. · Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren. · Das Fotografieren von Akten sind ebenso nicht gestattet. Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung. |
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