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Pressemitteilungen für die Woche vom 7. April 2025 bis11. April 2025

Pressemitteilungen:

Montag, den 07. April 2025

Um 09:00 Uhr verhandelt die 8. kleine Jugendstrafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 19-jährigen heranwachsenden Angeklagten (2006) wegen Straßenverkehrsgefährdung (8 NBs 1/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter – Achim. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.

Um 10:00 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 34-jährigen serbischen Staatsangehörigen B.T. (1990) wegen Steuerhinterziehung (Az. 4 KLs 1/22).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 28.02.2020 durch 15 Straftaten steuern hinterzogen zu haben. Dabei soll der Angeklagte ca. 1 Million Euro erspart haben.

Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend um 10:00 Uhr – anberaumt, zu denen insgesamt bislang ein Zeuge geladen worden ist:

07.04.2025 10:00 Uhr (1 Zeugen)

08.04.2025 10:00 Uhr

25.04.2025 10:00 Uhr

09.05.2025 10:00 Uhr

Freitag, den 11. April 2025

Um 08:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 60-jährigen Angeklagten (1964) wegen gefährlicher Körperverletzung (6 NBs 4/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Stolzenau. Die Kammer hat fünf Zeuginnen und vier Zeugen, sowie einen Sachverständigen, geladen.

Um 09:00 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 45-jährigen Angeklagten (1979) wegen Urkundenfälschung (55 NBs 2/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.



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