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Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten
Mittwoch, den 08. April 2026
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 33-jährigen Angeklagten (1992) wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels (5 NBs 111/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Verden. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.
Um 13:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 33-jährigen Angeklagten (1992) und einen am Hauptverhandlungstag 34-jährigen Angeklagten (1991) wegen gefährlicher Körperverletzung (5 NBs 74/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Verden. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Donnerstag, den 09. April 2026
Um 09:15 Uhr beginnt die 2. große Strafkammer als allgemeine große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 31-jährigen E.O. (1994), den am Hauptverhandlungstag 45-jährigen M. T. (1980) und den am Hauptverhandlungstag 48-jährigen A. R. (1977) wegen Handeltreiben mit Cannabis und Weitergabe an Jugendliche.
Tatort: Osterholz-Scharmbeck
Tatzeit:14.03.2021 bis 19.07.2021
Tatvorwurf: Handeltreiben mit Cannabis und Weitergabe an Jugendliche und Hilfeleistung hierzu
Aktenzeichen:2 KLs 9/24
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt den Angeklagten E.O. und M.T. zur Last vom 14.03.2021 bis 19.07.2021 unerlaubt mit Cannabis in einer nicht geringen Menge Handel getrieben zu haben, wobei die Angeklagten gewerbsmäßig handelten und als Personen über 21 Jahren Cannabis an Jugendliche weitergegeben haben sollen. Hierbei sollten etwa 100 Gramm pro Tag verkauft werden und alle zwei Wochen 3 Kg eingekauft werden. Hierbei soll der Angeklagte A.R. durch Zurverfügungstellung einer Wohnung Hilfe geleistet haben.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 15 Zeuginnen und Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden sind:
09.04.2026 09:15 Uhr (3 Zeugen, 1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)
16.04.2026 09:15 Uhr (4 Zeugen, 1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)
17.04.2026 09:15 Uhr (3 Zeugen, 1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)
21.04.2026 09:15 Uhr (2 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
22.04.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
28.04.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
12.05.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
22.05.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
Um 09:30 Uhr beginnt die 3. große Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 21-jährigen A.Y. (2005), wegen Vergewaltigung.
Tatort: Flensburg
Tatzeit: 31.05.2024
Tatvorwurf: Vergewaltigung
Aktenzeichen: 3 KLs 17/25
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Angeklagten zur Last am 31.05.2024 in Flensburg in einem Parkhaus mit Gewalt auf eine Jugendliche eingewirkt zu haben, um diese zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. In der Folge sei des zum Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Geschädigten gekommen. Die Zuständigkeit begründet sich aufgrund des Wohnsitzes im Landkreis Diepholz.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang sechs Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind:
09.04.2026 09:30 Uhr (1 Zeugin, 2 Zeugen)
20.04.2026 09:30 Uhr (3 Zeugen)
29.04.2026 09:30 Uhr
Freitag, den 10. April 2026
Um 09:15 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer als allgemeine große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 21-jährigen A.Y. (2005), wegen Raubes.
Tatort: Lemförde
Tatzeit: vom 21.04.2023 auf den 22.04.2023
Tatvorwurf: Raub
Aktenzeichen: 10 KLs 6/25
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Angeklagten zur Last am vom 21.04.2023 auf den 22.04.2023 in Lemförde eine Mitarbeiterin einer Spielhalle mittels einer Pistole in die Spielhalle gedrängt zu haben, wobei die Mitarbeiterin den Angeklagten in der Spielhalle habe einschließen und die Alarmanlage aktivieren sollen. In der Folge habe der Angeklagte den Tresor und Spielautomaten gewaltsam geöffnet und Geldbeträge in Höhe von etwa 50.000,00 Euro an sich genommen.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang acht Zeuginnen und Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden sind:
10.04.2026 09:15 Uhr (5 Zeuginnen, 3 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
15.04.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
16.04.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 34-jährigen Angeklagten (1992) wegen Betruges (6 Ns 4/20). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Stolzenau. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.
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Kontakt:
Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.
Beachtung der Unschuldsvermutung:
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:
· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.
· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.
· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.
· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.
Darüber hinaus gilt:
· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.
· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.
Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.
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