Pressemitteilungen für die Woche vom 5. Mai 2025 bis 9. Mai 2025
Pressemitteilungen:
Montag, den 05. Mai 2025
Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 40-jährigen Angeklagten (1984) wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (5 NBs 85/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat 4 Zeuginnen, einen Zeugen und einen psychiatrischen Sachverständigen geladen.
Dienstag, den 06. Mai 2025
Um 9:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 42-jährigen Angeklagten (1982) wegen Körperverletzung u.a. (6 Ns 24/19). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Rotenburg. Die Kammer hat fünf Zeuginnen, sieben Zeugen und zwei psychiatrische Sachverständige geladen. Fortsetzung ist am 20.05.2025 um 09:15 Uhr.
Mittwoch, den 07. Mai 2025
Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 29-jährigen Angeklagten (1995) wegen Körperverletzung (5 NBs 31/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat einen Zeugen und drei Zeuginnen geladen.
Um 9:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 30-jährigen Angeklagten (1995) wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. (6 Ns 27/20). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat zwei Zeuginnen und zwei Zeugen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.