Pressemitteilungen für die Woche vom 5. Januar 2026 bis 9. Januar 2026
Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten
Montag, den 05. Januar 2026
Um 13:00 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer als Schwurgericht das Hauptverfahren gegen den am Hauptverhandlungstag 52-jährigen C.S (1973) wegen versuchten Mordes in vier Fällen u.a..
Tatort: Walsrode
Tatzeit: 24.07.2025
Zur Last gelegte Tat:Versuchter Mord in 4 Fällen, schwere Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung in 2 Fällen
Aktenzeichen: 10 Ks 109/25
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Angeklagten zur Last am 24.07.2025 gegen 02:15 Uhr in Walsrode das Einfamilienhaus seines Bruders in Brand gesetzt zu haben, um sich zu töten. Der Angeklagte sei zudem mit seinem Bruder nach dem Tod der Eltern in Streit geraten, habe nicht gewollt, dass er das ehemalige Elternhaus bekomme und habe ihn finanziell schaden wollen. Dabei habe er das Versterben der Familie seines Bruders (Brurder, dessen Ehefrau und dessen zwei Töchter) nach Verriegeln der Haustür billigend in Kauf genommen. Der Angeklagte soll die Tat mit gemeingefährlichen Mitteln, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen haben. Zudem seien bei dem Angeklagten zahlreiche Patronen, Waffenläufe und Feuerwerkskörper aufgefunden worden.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 15 Zeuginnen und Zeugen sowie vier Sachverständige geladen worden sind.
05.01.2026 13:00 Uhr
09.01.2026 09:15 Uhr (2 Zeugen, 5 Zeuginnen)
12.01.2026 09:15 Uhr (3 Zeugen, 1 SV, 1 psychiatrische SV)
19.01.2026 09:15 Uhr (4 Zeugen, 1 Zeugin, 2 SV, 1 psychiatrische SV)
26.01.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrische SV)
05.02.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrische SV)
16.02.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrische SV)
27.02.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrische SV)
Mittwoch, den 07. Januar 2026
Um 09:30 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer als Schwurgericht das Hauptverfahren gegen den am Hauptverhandlungstag 34-jährigen Z.M (1992) wegen Mordes.
Die Kammer hat das Sicherungsverfahren gegen den Beschuldigten am 27.11.2025 ausgesetzt und das Verfahren mangels Schuldunfähigkeit des Angeklagten in ein Strafverfahren übergeleitet. Nach Aussetzung des Verfahrens beginnt die Verhandlung nun von Neuem.
Tatort: Nienburg
Tatzeit: 12.05.2025
Zur Last gelegte Tat: Mord
Aktenzeichen: 10 Ks 106/25
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Angeklagten zu Last, am 12.05.2025 in Nienburg eine andere Person aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben. Dabei soll der Angeklagte aufgrund einer Trennung von seiner 37-jährigen Lebensgefährtin sehr wütend gewesen sein und habe spätestens am 11.05.2025 beschlossen, seine ehemalige Lebensgefährtin aus Rache für die Trennung zu töten. Auf einem Parkplatz in Nienburg soll der Angeklagte die Geschädigte abgepasst und mit einem Springmesser mehrfach, etwa 4 bis 5 Mal, auf die Geschädigte eingestochen haben. Auch nach Einwirkungen durch den Bruder der Geschädigten, habe der Angeklagte weiter auf die Geschädigte eingestochen, wodurch diese in der Folge aufgrund von Einstichen in die Lunge und der rechten Herzkammer verstorben sei.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 7 Zeuginnen und Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen worden sind.
07.01.2026 09:30 Uhr (3 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
14.01.2026 09:30 Uhr (2 Zeugen, 2 Zeuginnen, 1 psychiatrischer SV)
15.01.2026 09:30 Uhr (1 SV, 1 psychiatrischer SV)
27.01.2026 09:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)
03.02.2026 09:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)
17.02.2026 09:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)
24.02.2026 09:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)
Freitag, den 09. Januar 2026
Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 33-jährigen Angeklagten (1992) wegen Betruges (6 Ns 4/20). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Stolzenau. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.
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Kontakt: Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecherinnen und Pressesprecher als Spruchtrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Beachtung der Unschuldsvermutung: Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind: · Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an. · Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer. · Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten. · Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden. Darüber hinaus gilt: · Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. · Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren. · Das Fotografieren von Akten sind ebenso nicht gestattet. Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung. |

