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Pressemitteilungen für die Woche vom 4. Mai 2026 bis 8. Mai 2026


Kurzfristige Änderungen durch die Kammer bleiben vorbehalten

Montag, den 04. Mai 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 31-jährigen Angeklagten (1994) wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 15/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.

Um 12:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 43-jährigen Angeklagten (1983) wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte (5 NBs 16/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Achim. Die Kammer hat zwei Zeuginnen geladen.

Dienstag, den 05. Mai 2026

Um 09:00 Uhr beginnt die 3. große Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 20-jährigen D.D. (2006), den am Hauptverhandlungstag 37-jährigen A.D. (1989), den am Hauptverhandlungstag 56-jährigen M.D. (1970), den am Hauptverhandlungstag 34-jährigen D.D. (1991), den am Hauptverhandlungstag 26-jährigen I.D. (1999), den am Hauptverhandlungstag 33-jährigen E.D. (1992) und den am Hauptverhandlungstag 25-jährigen E.D. (2000) wegen gefährlicher Körperverletzung (Az. 3 KLs 4/25).

Tatort: Nienburg

Tatzeit: 30.04.2022

Tatvorwurf: Gefährlicher Körperverletzung

Aktenzeichen: 3 KLs 4/25

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Angeklagten vor am 30.04.2022 in Nienburg gemeinschaftlich und zum Teil unter Nutzung eines Teleskopschlagstockes und vergleichbarem Schlagwerkzeug aufgrund einer Streitigkeit zwischen der Familie der Angeklagten und der Geschädigten auf die beiden Geschädigten eingeschlagen zu haben, wodurch die beiden Geschädigten Prellungen, Platzwunden und Quetschungen erlitten hätten, die ärztlich behandelt werden mussten.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 11 Zeugen geladen worden sind:

05.05.2026 09:00 Uhr (4 Zeugen)

19.05.2016 09:00 Uhr (6 Zeugen)

22.05.2026 09:00 Uhr (1 Zeuge)

26.05.2026 09:00 Uhr

Um 13:30 Uhr beginnt die 2. große Strafkammer als allgemeine große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 60-jährigen T.K. (1965), wegen Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (Az. 2 KLs 7/25).

Tatort: Sulingen

Tatzeit: 11.02.2022 bis 29.03.2024

Tatvorwurf: Verbreitung kinderpornographischer Inhalte

Aktenzeichen: 2 KLs 7/25

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Angeklagten vor in der Zeit vom 11.02.2022 bis 29.03.2024 in Sulingen über eine Internetseite ca. 120 kinderpornographische Bilddateien gepostet zu haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 7 Zeuginnen und Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen worden sind:

05.05.2026 13:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)

19.05.2026 09:15 Uhr (5 Zeugen, 1 Zeugin, 2 Sachverständige)

03.06.2026 13:00 Uhr (1 Zeuge, 1 psychiatrischer SV)

16.06.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

Mittwoch, den 06. Mai 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 30-jährigen Angeklagten (1995) wegen fahrlässiger Körperverletzung u.a. (5 NBs 39/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat vier Zeugen und zwei Zeuginnen geladen.

Freitag, den 08. Mai 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 58-jährigen Angeklagten (1967) wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (55 NBs 17/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat eine Zeugin und zwei Zeugen geladen.

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.



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