Pressemitteilungen für die Woche vom 31. März 2025 bis 4. April 2025
Pressemitteilungen:
Montag, den 31. März 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 32-jährigen Angeklagten (1993) wegen Vollrausch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (6 NBs 22/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Walsrode. Die Kammer hat drei Zeugen und zwei Zeuginnen, sowie einen psychiatrischen Sachverständigen geladen.
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 32-jährigen Angeklagten (1992) wegen Diebstahls (5 NBs 13/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Um 11:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 54-jährigen Angeklagten (1970) wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (5 NBs 60/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Achim. Die Kammer hat vier Zeugen und eine Zeugin, sowie einen Sachverständigen geladen.
Dienstag, den 01. April 2025
Um 10:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 51-jährigen Angeklagten (1973) wegen Trunkenheit im Verkehr (6 NBs 1/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.
Mittwoch, den 02. April 2025
Um 09:00 Uhr verhandelt die 3. große Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 21-jährigen heranwachsenden Angeklagten (2003) wegen schweren Raubes (3 NBs 7/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 49-jährige Angeklagte (1975) wegen Urkundenfälschung u.a. (5 NBs 3/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat drei Zeugen und vier Zeuginnen geladen.
Als Fortsetzungstermin wurde der 14.04.2025 um 13:00 Uhr anberaumt.
Um 14:00 Uhr beginnt vor der 10. großen Strafkammer das Sicherungsverfahren gegen die am Hauptverhandlungstag 61-jährige deutsche Staatsangehörige O.K. (1964) wegen schwerer Körperverletzung (Az. 10 KLs 2/25).
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft der Beschuldigten vor im Zustand der Schuldunfähigkeit am 07-09-2024 in Dörverden eine andere Person körperlich misshandelt zu haben, wobei die verletzte Person in Lähmung verfallen ist. Dabei soll der Beschuldigte seine Ehefrau aufgrund einer psychopathologischen Wahnsymptomatik die Treppe heruntergestoßen haben, wodurch die Geschädigte einen Bruch eines Halswirbelkörpers erlitten habe
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang neun Zeuginnen oder Zeugen geladen worden sind, sowie zwei psychiatrische Sachverständige:
02.04.2025 14:00 Uhr (1 psychiatrischer SV)
09.04.2025 09:15 Uhr (2 Zeuginnen und 2 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
10.04.2025 09:15 Uhr (2 Zeuginnen und 1 Zeuge, 1 psychiatrischer SV)
29.04.2025 09:15 Uhr
09.05.2025 09:15 Uhr (1 Zeuge und 1 Zeugin, 2 psychiatrische SV)
13.05.2025 09:15 Uhr (1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)
14.05.2025 09:15 Uhr
Donnerstag, den 03. April 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 67-jährigen Angeklagten (1958) wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte (55 NBs 29/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat einen Zeugen geladen. Fortsetzungstermin ist der 08.04.2025 um 09:00 Uhr.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.