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Pressemitteilungen für die Woche vom 30. März 2026 bis 03. April 2026

Kurzfristige Änderungen durch die Kammer bleiben vorbehalten.

Montag, den 30. März 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 35-jährigen Angeklagten (1990) wegen Körperverletzung (6 NBs 16/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Diepholz. Die Kammer hat eine Zeugin und einen Zeugen geladen.

Dienstag, den 31. März 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 7. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 69-jährige Angeklagte (1956) wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (7 NBs 1/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Donnerstag, den 01. April 2026

Um 13:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 53-jährige Angeklagte (1972) wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz (6 NBs 28/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Stolzenau. Die Kammer hat keinen Zeugen geladen.

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.


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