Pressemitteilungen für die Woche vom 30. Juni 2025 bis 04. Juli 2025
Pressemitteilungen:
Montag, den 30. Juni 2025
Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 39-jährigen Angeklagten (1985) wegen Diebstahls (5 NBs 59/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.
Dienstag, den 01. Juli 2025
Um 9:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer als Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 20-jährigen K.S. (2004), den am Hauptverhandlungstag 31-jährigen A.K (1994), den am Hauptverhandlungstag 30-jährigen G.S. und den am Hauptverhandlungstag 38-jährigen E.S. (1987) wegen (versuchten) gewerbsmäßigen Bandendiebstahls in 7 Fällen und anderen (3 KLs 7/25).
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum vom 28.10.2022 bis zum 09.01.2025 in unterschiedlicher Zusammensetzung in Oldenburg, Berlin und anderen Orten insbesondere mehrfach Wohnadressen meist älterer Menschen aufgesucht und sich dort unter dem Vorwand, sie seien Handwerker, Wohnungszutritt verschafft zu haben, um dort Bargeld mitzunehmen. Dabei habe einer als vermeintlicher Wasserwerker ablenken sollen, während die anderen unbemerkt das Bargeld haben holen sollen. Dabei soll es insgesamt zu einem Schaden von etwa 10.000,00 Euro gekommen sein.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 25 Zeuginnen und neun Zeugen geladen worden sind:
01.07.2025 09:00 Uhr
08.07.2025 12:00 Uhr (2 Zeuginnen und 1 Zeuge)
10.07.2025 09:00 Uhr (2 Zeuginnen und 6 Zeugen)
17.07.2025 09:00 Uhr (3 Zeuginnen und 3 Zeugen)
06.08.2025 09:00 Uhr (2 Zeuginnen und 2 Zeugen)
08.08.2025 09:00 Uhr (1 Zeugin und 1 Zeuge)
13.08.2025 09:00 Uhr (2 Zeugen)
21.08.2025 09:00 Uhr
29.08.2025 09:00 Uhr
Um 11:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 39-jährigen Angeklagten (1986) wegen Diebstahls (6 NBs 29/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat eine Sachverständige geladen.
Mittwoch, den 02. Juli 2025
Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 35-jährigen Angeklagten (1989) wegen uneidlicher Falschaussage (5 NBs 23/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 17 Zeuginnen und neun Zeugen, sowie zwei Sachverständige geladen worden sind:
02.07.2025 09:15 Uhr (4 Zeuginnen, 2 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
04.07.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
28.07.2025 09:15 Uhr (5 Zeuginnen, 3 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
30.07.2025 09:15 Uhr (1 Sachverständiger)
01.08.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
15.08.2025 09:15 Uhr (1 Zeuge, 1 psychiatrischer SV)
08.09.2025 09:15 Uhr (1 Zeuge, 1 psychiatrischer SV)
11.09.2025 09:15 Uhr (1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)
18.09.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
Um 13:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 33-jährigen Angeklagten (1992) wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 55/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.