Pressemitteilungen für die Woche vom 3. März 2025 bis 7. März 2025
Pressemitteilungen:
Montag, den 03. März 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 41-jährigen Angeklagten (1983) wegen Trunkenheit im Verkehr (5 NBs 81/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat drei Zeugen und vier Zeuginnen geladen.
Dienstag, den 04. März 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 36-jährigen Angeklagten (1988) wegen Bedrohung (6 NBs 23/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat drei Zeugen sechs Zeuginnen geladen.
Mittwoch, den 05. März 2025
Um 13:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 48-jährigen Angeklagten (1977) wegen schweren Bandendiebstahls (5 NBs 74/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.
Donnerstag, den 06. März 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 35-jährigen Angeklagten (1989) und einen am Hauptverhandlungstag 29-jährigen Angeklagten (1995) wegen Wohnungseinbruchdiebstahls (6 Ns 7/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat sechs Zeugen und drei Zeuginnen geladen. Fortsetzung am 20.03.2025 um 09:15 Uhr.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.