Logo des Landgerichts Verden (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Pressemitteilungen für die Woche vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025

Pressemitteilungen:

Dienstag, den 04. Februar 2025

Um 09:15 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 44-jährigen Angeklagten (12.1980) wegen Vergehens nach dem BtMG (55 NBs 32/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat zwei Zeugen und eine Zeugin geladen.

Um 14:00 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 29-jährigen Angeklagten (10.1995) wegen Körperverletzung (55 NBs 22/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat keinen Zeugen und keine Zeugin geladen, jedoch einen psychiatrischen Sachverständigen.

Mittwoch, den 05. Februar 2025

Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 28-jährigen Angeklagten (06.1996) wegen uneidlicher Falschaussage (6 NBs 10/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat drei Zeugen und drei Zeuginnen geladen.

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 56-jährigen Angeklagten (05.1968) wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz (5 NBs 72/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Um 11:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 62-jährigen Angeklagten (04.1962) wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 80/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.

Um 12:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 54-jährigen Angeklagten (03.1969) wegen Erpressung (5 NBs 70/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden (Aller). Die Kammer hat zwei Zeugen und geladen.

Donnerstag, den 06. Februar 2025

Um 9:00 Uhr beginnt vor der 10. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen R.B. (12/1981) wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht (Az. 10 KLs 14/24).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum vom 06.02.2024 bis zum 10.07.2024 durch 21 Straftaten gegen bestimmte Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen zu haben, wobei er zum Teil im Zustand der verminderten Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll, insbesondere durch Verweigerung der Anbringung von Fußfesseln. Zudem wird dem Angeklagten tateinheitlich zum Teil Beleidigung und Körperverletzung vorgeworfen.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 2 Zeuginnen und 11 Zeugen, sowie zwei Sachverständige geladen worden sind:

06.02.2025 09:00 Uhr

18.02.2025 10:30 Uhr (6 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

25.02.2025 13:00 Uhr (3 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

28.02.2025 09:15 Uhr (2 Zeugen,2 Zeuginnen, 2 psychiatrischer SV)

04.03.2025 09:15 Uhr

07.03.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

13.03.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

24.03.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

26.03.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

27.03.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)


Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln