Pressemitteilungen für die Woche vom 29. September 2025 bis 03. Oktober 2025
Pressemitteilung:
Montag, den 29. September 2025
Um 09:00 Uhr beginnt die 4. große Strafkammer das Sicherungsverfahren gegen die am Hauptverhandlungstag rumänische 56-jährige P.M. (1969) wegen Brandstiftung (Az. 4 KLs 14/25).
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt der Beschuldigten zur Last, am 27.05.2024 in Barnsdorf das Wohnzimmer des Einfamilienhauses ihres Sohnes, in dem sie sich zum Urlaub aufhielt, mittels Bettdecke und Feuerzeug in Brand gesetzt zu haben. Dabei soll sich die Beschuldigte aufgrund einer chronischen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis zum Tatzeitpunkt in einem schuldunfähigen Zustand befunden haben.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 4 Zeuginnen und Zeugen, sowie 1 psychiatrischer Sachverständiger geladen wurden.
29.09.2025 09:00 Uhr (2 Zeuginnen, 2 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
02.10.2025 13:45 Uhr (1 psychiatrischer SV)
08.10.2025 09:00 Uhr (1 psychiatrischer SV)
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 83-jährige Angeklagte (1941) wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz (5 NBs 72/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Sulingen. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.
Donnerstag, den 02. Oktober 2025
Um 09:30 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer das Sicherungsverfahren gegen den am Hauptverhandlungstag rumänischen 43-jährigen A.M. (1981) wegen besonders schwerer Brandstiftung (Az. 10 KLs 8/25).
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Beschuldigten zur Last, am 22.03.2025 in Diepholz in einem Mehrfamilienhaus Gas aus einer Propangasflasche ausgelassen und beim Spielen mit einem Feuerzeug das Gas zur Entzündung gebracht zu haben. Dadurch habe sich eine Explosion entfachte, durch welches das Dach abgehoben worden sei, sowie Zwischenwände der Wohnung eingestürzt seien. Der Beschuldigte selbst habe erhebliche Verletzungen erlitten. Ein Zeuge habe leichte Verbrennungen und eine leichte Rauchgasintoxikation erlitten. Dabei soll sich der Beschuldigte aufgrund einer Schizophrenie zum Tatzeitpunkt in einem schuldunfähigen Zustand befunden haben.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 12 Zeuginnen und Zeugen, sowie 1 psychiatrischer Sachverständiger geladen wurden.
02.10.2025 09:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)
16.10.2025 09:15 Uhr (3 Zeuginnen, 3 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
29.10.2025 09:15 Uhr (4 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
06.11.2025 09:15 Uhr (1 Zeugin, 1 Zeuge, 1 psychiatrischer SV)
10.11.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
24.11.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
Um 10:00 Uhr verhandelt die 4. große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 45-jährigen E. N. (1980) wegen Verstoßes gegen das CanG, wohnhaft in Nienburg (Az. 4 KLs 4/25).
Es sind keine Zeuginnen oder Zeugen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.