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Pressemitteilungen für die Woche vom 28. Juli 2025 bis 01. August 2025

Pressemitteilungen:

Montag, den 28. Juli 2025

Um 9:00 Uhr beginnt vor der 1. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 56-jährigen M.D. (1968) wegen Vergewaltigung (Az. 1 KLs 2/24).

Das Landgericht Verden hat den Angeklagten mit Urteil vom 11.10.2023 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 28.04.2024 die Rechtsfolgenentscheidung aufgehoben. In diesem Umfang wird nunmehr über die Sache neu verhandelt.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang keine Zeugin und kein Zeuge geladen worden ist:

28.07.2025 09:00 Uhr und 29.07.2025 09:00 Uhr

Dienstag, den 29. Juli 2025

Um 10:00 Uhr verhandelt die 4. große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 44-jährigen E. N. (1980) wegen unerlaubten Handeltreiben mit BtM in nicht geringer Menge, wohnhaft in Nienburg (Az. 4 KLs 4/25).

Das Landgericht Verden (Aller) hat den Angeklagten mit Urteil vom 08.03.2024 wegen unerlaubten Handeltreiben mit BtM (Marihuana) in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 5 Monaten verurteilt. Aufgrund der Änderung des Gesetzes in Bezug auf das KCanG wurde das Urteil im Hinblick auf die Straffolge aufgehoben und wird nunmehr neu verhandelt.

Es sind keine Zeuginnen oder Zeugen geladen.

Donnerstag, den 31. Juli 2025

Um 09:15 Uhr verhandelt die 10. große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 42-jährigen irakischen Staatsangehörigen S. H. (1982) wegen versuchten Mordes u.a. (Az. 10 Ks 104/25).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, am 27.02.2025 in Sulingen versucht zu haben, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen einen Menschen zu töten, sowie eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Dabei soll der Angeklagte in einem Mehrfamilienhaus aufgrund von vorangegangenen Streitigkeiten den Geschädigten, als dieser dabei gewesen sei, seine Wohnungstür zu schließen, überraschend mit einem Messer von hinten angegriffen haben, um diesen zu töten. Einer der Stiche soll dabei die Lunge verletzt haben. Der Geschädigte überlebte.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang drei Zeuginnen und sieben Zeugen, sowie zwei Sachverständige, geladen worden sind:

31.07.2025 09:15 Uhr

04.08.2025 13:00 Uhr (2 Zeugen, 2 Zeuginnen, 1 psychiatrischer SV)

20.08.2025 09:15 Uhr (5 Zeugen, 1 Zeugin, 1 rechtsmedizinischer SV, 1 psychiatrischer SV)

21.08.2025 13:00 Uhr (1 psychiatrischer SV)

27.08.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

28.08.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

01.09.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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