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Pressemitteilungen für die Woche vom 27. April 2026 bis 1. Mai 2026


Kurzfristige Änderungen durch die Kammer bleiben vorbehalten

Montag, den 27. April 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 24-jährigen Angeklagten (2001) wegen Körperverletzung (5 NBs 5/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Stolzenau. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Um 09:15 Uhr beginnt die 2. große Strafkammer als allgemeine Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 28-jährigen N.W. (1997), den am Hauptverhandlungstag 29-jährigen L.H. (1996), den am Hauptverhandlungstag 30-jährigen Y.A. (1995), den am Hauptverhandlungstag 31-jährigen F.T. (1994) und den am Hauptverhandlungstag 31-jährigen S.P (1994) wegen Diebstahls im besonders schweren Fall u.a. (Az. 2 KLs 1/23).

Tatort: Walsrode, Bomlitz, Hodenhagen, Rethem

Tatzeit: 30.03.2018 bis 20.09.2018

Tatvorwurf: Diebstahls im besonders schweren Fall u.a.

Aktenzeichen: 2 KLs 1/23

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Angeklagten vor von 30.03.2018 bis 20.09.2018 in unterschiedlicher Zusammensetzung in unterschiedliche Gebäude und Fahrzeuge (Munitionslager, Werkstätten, Kraftfahrzeuge, Lagerhallen u.a.) eingebrochen zu sein, um dort Geld und Wertgegenstände mitzunehmen.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 37 Zeuginnen und Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden sind:

27.04.2026 09:15 Uhr (1 Zeugin)

29.04.2026 09:15 Uhr (2 Zeuginnen, 2 Zeugen)

06.05.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

07.05.2026 09:15 Uhr (1 Zeugin, 6 Zeugen)

11.05.2026 09:15 Uhr (2 Zeuginnen, 10 Zeugen)

18.05.2026 09:15 Uhr (3 Zeuginnen, 9 Zeugen)

20.05.2026 09:15 Uhr (1 Zeuge)

29.05.2026 09:15 Uhr

Dienstag, den 28. April 2026

Um 09:00 Uhr beginnt die 3. große Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 20-jährigen I.P. (2005) wegen besonders schweren Raubes u.a. (Az. 3 KLs 4/26).

Tatort: Walsrode

Tatzeit: 22.01.2024, 31.01.2024, 10.09.2024

Tatvorwurf: Besonders schwerer Raub u.

Aktenzeichen: 3 KLs 4/26

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Angeklagten vor am 22.01.2024 in Walsrode unter Vorhalten einer Schusswaffe Bargeld in Höhe von 239,29 Euro aus einer Kasse von „Subway“ an sich genommen zu haben. Zudem soll der Angeklagte am 31.01.2024 mit weiteren Personen auf einen Geschädigten eingeschlagen und das Handy des Geschädigten herausverlangt haben, was dem Angeklagten aufgrund des Eingreifens eines Dritten nicht gelang. Am 10.09.2024 soll der Angeklagte mit weiteren Personen ebenfalls einen Geschädigten abgepasst haben und forderten unter Vorhalt eines Messers Bargeld, wobei der Geschädigte zusätzlich geschlagen und getreten worden sei. Der Angeklagte soll so in den Besitz einer Krankenkassenkarte und einer Mofa-Prüfbescheinigung gelangt sein.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 16 Zeuginnen und Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden sind:

28.04.2026 09:00 Uhr (1 Zeugin, 2 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

11.05.2026 11:30 Uhr (4 Zeugen)

12.05.2026 09:00 Uhr (1 Zeugin, 5 Zeugen)

20.05.2026 09:00 Uhr (1 Zeugin, 2 Zeugen)

27.05.2026 09:00 Uhr

08.06.2026 09:00 Uhr

09.06.2026 09:00 Uhr

10.06.2026 09:00 Uhr

Um 13:00 Uhr verhandelt die 7. kleine Wirtschaftsstrafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 66-jährigen Angeklagten (1960) wegen Steuerhinterziehung (7 NBs 2/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Verden. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.

Mittwoch, den 29. April 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 28-jährigen Angeklagten (1997) wegen Betruges (5 NBs 10/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.

Um 12:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 25-jährigen Angeklagten (2000) wegen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (5 NBs 2/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Syke. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.




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