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Pressemitteilungen für die Woche vom 26. Mai 2025 bis 30. Mai 2025

Pressemitteilungen:

Montag, den 26. Mai 2025

Um 09:15 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 46-jährigen S. S. (1978) wegen Wohnungseinbruchdiebstahl u.a. (Az. 2 KLs 25/24).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum vom 18.10.2022 bis 12.01.2023 in Oyten und Lilienthal durch 6 Straftaten gewerbsmäßige Diebstähle und Wohnungseinbruchdiebstähle begangen zu haben. Hierbei seien sowohl Kraftfahrzeuge als auch Wohnhäuser angegangen worden sein. Entwendet worden seien etwa 14.500,00 Euro, sowie EC-Karten und elektronische Geräte.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang sieben Zeuginnen und Zeugen, sowie ein Sachverständiger geladen worden sind:

26.05.2025 09:15 Uhr (4 Zeugen, 3 Zeuginnen, 1 SV)

04.06.2025 09:15 Uhr (1 Zeuge, 1 SV)

17.06.2025 09:15 Uhr

07.07.2025 09:15 Uhr

Mittwoch, den 28. Mai 2025

Um 09:00 Uhr verhandelt die 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 44-jährigen E. N. (1980) wegen unerlaubten Handeltreiben mit BtM in nicht geringer Menge, wohnhaft in Nienburg (Az. 4 KLs 4/25).

Das Landgericht Verden (Aller) hat den Angeklagten mit Urteil vom 08.03.2024 wegen unerlaubten Handeltreiben mit BtM (Marihuana) in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 5 Monaten verurteilt. Aufgrund der Änderung des Gesetzes in Bezug auf das KCanG wurde das Urteil im Hinblick auf die Straffolge aufgehoben und wird nunmehr neu verhandelt.

Es sind keine Zeuginnen oder Zeugen geladen.

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer als Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 44-jährigen A. O. (1979) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. (Az. 3 KLs 14/24).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, in den Jahren 2009 bis 2017 in Walsrode in neun Fällen sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vorgenommen und von dem Kind an sich vorgenommen zu haben, sowie sexuelle Handlungen an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher Abkömmling (Tochter) ist, vorgenommen zu haben und an sich von dem Schutzbefohlenen vorgenommen zu haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang vier Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind:

28.05.2025 09:00 Uhr

02.06.2025 09:00 Uhr (2 Zeugen, 2 Zeuginnen)

05.06.2025 09:00 Uhr

12.06.2025 09:00 Uhr

Um 13:30 Uhr verhandelt die 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 28-jährigen A. S. (1996) wegen räuberischen Diebstahls (Az. 4 KLs 1/25).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten im Wesentlichen vor, am 14.03.2023 in Hassel und Eystrup Altmetall und Kupferrohre von einem fremden Grundstück gestohlen zu haben, wobei er der Angeklagte den Geschädigten mit seinem Transporter angefahren haben soll, ohne dass sich dieser verletzt habe.

Es sind drei Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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