Pressemitteilungen für die Woche vom 25. August 2025 bis 29. August 2025
Pressemitteilungen:
Montag, den 25. August 2025
Um 9:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 24-jährigen J.B. (2001) und den am Hauptverhandlungstag 54-jährigen H.B. (1971) wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz (Az. 3 KLs 11/25).
Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Angeklagten vor, in der Zeit vom 07.10.2022 bis zum 04.03.2025 in Grasberg, Oyten und anderen Orten gemeinschaftlich handelnd durch 49 Straftaten Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen abgegeben zu haben und in vier Fällen davon in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Dabei sollen sie Marihuana angebaut und dieses gewinnbringend an ihre Abnehmer, die zum Teil Kinder und Jugendliche gewesen sein sollen, verkauft haben.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 15 Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind:
25.08.2025 09:00 Uhr
09.09.2025 09:00 Uhr (5 Zeugen, 1 Zeugin)
11.09.2025 09:00 Uhr (7 Zeugen)
15.09.2025 09:00 Uhr (2 Zeugen)
Mittwoch, den 27. August 2025
Um 9:00 Uhr beginnt vor der 3. kleinen Strafkammer als Berufungskammer die Hauptverhandlung gegen die am Hauptverhandlungstag 29-jährige Angeklagte (1995) wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (Az. 3 NBs 3/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Stolzenau. Die Kammer hat sieben Zeuginnen und Zeugen geladen. Fortsetzungstermin ist der 29.08.2025 um 09:00 Uhr.
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 68-jährigen Angeklagten (1956) wegen gefährlicher Körperverletzung (5 NBs 43/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Sulingen. Die Kammer hat vier Zeuginnen und Zeugen sowie einen Sachverständigen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

