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Pressemitteilungen für die Woche vom 24. Februar 2025 bis 28. Februar 2025


Pressemitteilungen:

Montag, den 24. Februar 2025

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 41-jährigen Angeklagten (1983) wegen Anbietens eines Kindes zum sexuellen Missbrauch und anderen (5 NBs 56/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat einen Zeugen und eine Zeugin, sowie einen Sachverständigen geladen.

Um 13:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 41-jährigen Angeklagten (1983) wegen Betruges (5 NBs 34/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Nienburg. Die Kammer hat vier Zeuginnen geladen.


Dienstag, den 25. Februar 2025

Um 09:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 32-jährigen Angeklagten (1992) wegen Bedrohung (6 NBs 21/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen sechs Angeklagte (zum Hauptverhandlungstag 58 Jahre, 45 Jahre, 34 Jahre, 30 Jahre, 20 Jahre, 20 Jahre) wegen schweren Bandendiebstahls (Az. 3 KLs 17/24).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft den Angeklagten vor, in unterschiedlicher Beteiligung der Angeklagten fremde bewegliche Sachen einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wobei sie gewerbsmäßig stahlen und als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds, und zur Ausführung in einen anderen umschlossenen Raum einbrachen.

Dabei sollen sie in unterschiedlichen Konstellationen im Zeitraum vom 02.12.2023 bis zum 03.09.2024 in Sottrum, Hamm und anderen Orten Sattelauflieger und andere Anhänger von Lastkraftwagen durch sogenanntes Planschlitzen oder durch Aufbrechen der die Ladetüren versiegelten Plomben nach stehlbaren Gütern durchsucht haben. Hierbei werden den Angeklagten in unterschiedlicher Anzahl insgesamt 11 Taten zur Last gelegt. Sie sollen einen Betrag von über 500.000,00 Euro erbeutet haben.

Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend um 9:00 Uhr – anberaumt, zu denen insgesamt bislang 2 Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind. Die weiteren Zeugenladungen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

25.02.2025, 12.03.2025 (1 Zeuge), 19.03.2025 (1 Zeuge), 25.03.2025, 26.03.2025, 08.04.2025, 16.04.2025, 05.05.2025, 09.05.2025, 12.05.2025, 13.05.2025, 14.05.2025, 20.05.2025, 26.05.2025, 27.05.2025.

Mittwoch, den 26. Februar 2025

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 62-jährigen Angeklagten (1962) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 80/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.

Um 11:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 41-jährigen Angeklagten (1983) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 83/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat vier Zeuginnen geladen.

Um 13:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 35-jährige Angeklagte (1990) wegen Betruges (5 NBs 44/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat vier Zeuginnen geladen.

Donnerstag, den 27. Februar 2025

Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 40-jährigen Angeklagten (1984) wegen uneidlicher Falschaussage (6 NBs 15/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat drei Zeugen und eine Zeugin geladen.

Freitag, den 28. Februar 2025

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 34-jährigen deutsch-russischen Staatsangehörigen V.W. (1990) wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung (Az. 3 KLs 2/25).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, am 13.09.2024 in Verden eine Tankstelle überfallen zu haben, indem er unter Vorhalt eines Messers die Geschädigte aufgefordert habe, das in der Kasse befindliche Geld auszuhändigen. Der Angeklagte soll so an 300,00 Euro gelangt sein.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang vier Zeuginnen oder Zeugen sowie eine psychiatrische Sachverständige geladen worden sind:

28.02.2025 09:00 Uhr (3 Zeugen, 1 Zeugin, 1 psychiatrische SV)

03.03.2025 09:00 Uhr (1 psychiatrische SV)

18.03.2025 13:30 Uhr (1 psychiatrische SV)

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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