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Pressemitteilungen für die Woche vom 23. März 2026 bis 27. März 2026


Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten

Montag, den 23. März 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 72-jährige Angeklagte (1953) wegen Betruges (5 NBs 125/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat eine Zeugin geladen.

Um 11:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 53-jährigen Angeklagten (1972) wegen Körperverletzung (5 NBs 123/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Syke. Die Kammer hat eine Zeugin und zwei Zeugen geladen.

Dienstag, den 24. März 2026

Um 13:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 58-jährigen Angeklagten (1967) wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (6 NBs 2/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Walsrode. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Mittwoch, den 25. März 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 64-jährigen Angeklagten (1961) wegen Verwendung Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (5 NBs 116/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Nienburg. Die Kammer hat keinen Zeugen geladen.

Um 11:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 32-jährigen Angeklagten (1993) wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 127/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Nienburg. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.

Um 14:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 32-jährigen Angeklagten (1993) wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (5 NBs 107/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Nienburg. Die Kammer hat keinen Zeugen geladen.

Donnerstag, den 26. März 2026

Um 09:00 Uhr beginnt die 1. große Strafkammer als allgemeine große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 30-jährigen S.A. (1995) wegen besonders schweren Raubes.

Tatort: Twistringen

Tatzeit: 23.07.2024

Tatvorwurf: Besonders schwerer Raub

Aktenzeichen: 1 KLs 1/25

Das Landgericht Verden hat den Angeklagten mit Urteil vom 13.03.2025 wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Zudem hat die Kammer die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Danach habe der Angeklagte am 23.07.2024 auf dem Schützenplatz in Twistringen durch Vorhalt eines Messer Geld von einem dort arbeitenden Gastwirt verlangt. Während der darauffolgenden Rangelei stach der Angeklagte mit dem Messer mindestens 11 Mal auf den Geschädigten ein. Anschließend entnahm der Angeklagten den Geldkoffer des Geschädigten aus dessen Fahrzeug und nahm die Beute von etwa 40.000,00 Euro an sich. Während der Tat stand der Angeklagte erheblich unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.

Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 07.10.2025 hat dieses die Strafe und die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aufgehoben. In diesem Umfang hat die nunmehr zuständige große Strafkammer neu zu entscheiden.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 2 Zeugen sowie eine psychiatrische Sachverständige geladen worden sind:

26.03.2026 09:00 Uhr (2 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

01.04.2026 08:30 Uhr (1 psychiatrische SV)

Freitag, den 27. März 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 46-jährige Angeklagte (1979) wegen Verletzung des Briefgeheimnisses (55 NBs 22/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat eine Zeugin und einen Zeugen geladen.

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.


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