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Pressemitteilungen für die Woche vom 23. Februar 2026 bis 27. Februar 2026

Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten

Montag, den 23. Februar 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 61-jährigen Angeklagten (1964) wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (5 NBs 118/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Diepholz. Die Kammer hat keinen Zeugen geladen.

Um 10:00 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer als Schwurgerichtskammer die Hauptverhandlung gegen die am Hauptverhandlungstag 33-jährige S.N (1992) wegen Totschlag durch Unterlassen.

Tatort: Achim

Tatzeit: September 2024 bis 22.10.2024

Zur Last gelegte Tat: Totschlag durch Unterlassen

Aktenzeichen: 10 Ks 105/25

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt der Angeklagten zur Last zwischen September 2024 und dem 22.10.2024 ein Baby geboren und notwendige medizinische Maßnahmen zur Erhaltung des kindlichen Lebens nicht in Anspruch genommen zu haben. Das Baby sei aufgrund mangelnder medizinischer Hilfe im Tatzeitraum verstorben. Nach dem Tod des Kindes soll die Angeklagte den Leichnam in einem leeren Pizzakarton in das Gefrierfach ihres Kühlschranks gelagert haben. Infolge einer möglichen Intoxikation von Betäubungsmitteln könnte die Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang vier Sachverständige geladen worden sind.

23.02.2026 10:00 Uhr (1 psychiatrischer SV)

10.03.2026 09:15 Uhr (3 SV, 1 psychiatrischer SV)

12.03.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

18.03.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

27.03.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

Um 11:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 84-jährige Angeklagte (1941) wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz (5 NBs 72/25). Ihr wird mangelnde Inanspruchnahme medizinischer Hilfe bei ihrem Hund und ihrem Karter vorgeworfen. Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Sulingen. Die Kammer hat eine Zeugin und vier Zeugen geladen.

Dienstag, den 24. Februar 2026

Um 09:15 Uhr beginnt die 2. große Strafkammer als allgemeine große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 48-jährigen B.R. (1978) wegen schweren räuberischen Diebstahls und Diebstahls im besonders schweren Fall.

Tatort: Schwarmstedt

Tatzeit: 25.06.2025 und 27.08.2025

Zur Last gelegte Tat: Schwere räuberische Erpressung und Diebstahl im besonders schweren Fall

Aktenzeichen: 4 KLs 15/25

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Angeklagten zu Last, am 27.08.2025 mit einem Brecheisen oder einem Schraubendreher Fensterflügel einer Gaststätte in Schwarmstedt aufgehebelt und Coca-Cola, Geld und eine Machete mitgenommen zu haben. Beim Ausgang habe sich der Geschädigte dem Angeklagten entgegengestellt und ihn anschließend mit seinem Kraftfahrzeug verfolgt. Nach dem Einholen habe der Angeklagte dem Geschädigten ins Gesicht geschlagen, um sich in Besitz der Beute zu halten.

Zudem wird dem Angeklagten zur Last gelegt in der Nacht vom 24.06.2025 auf den 25.06.2025 ein Loch in die Terrassentür eines Gesundheitszentrums in Schwarmstedt geschlagen zu haben, um dieses zu öffnen. Aus dem Gebäude habe der Angeklagte eine Geldkassette mit etwa 1.500,00 Euro an sich genommen.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 7 Zeuginnen und Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen worden sind:

24.02.2026 09:15 Uhr (3 Zeugen, 1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)

25.02.2026 09:15 Uhr (2 Zeugen, 3 Zeuginnen, 1 psychiatrischer SV)

11.03.2026 09:15 Uhr (1 Zeuge, 1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)

16.03.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

20.03.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

13.04.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

Mittwoch, den 25. Februar 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 50-jährigen Angeklagten (1975) wegen Beleidigung (5 NBs 77/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat keinen Zeugen geladen.

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecherinnen und Pressesprecher als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten sind ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.




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