Pressemitteilungen für die Woche vom 20. bis 24. Januar 2025
Pressemitteilungen:
Montag, den 20. Januar 2025
Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 25-jährigen Angeklagten (11.1999) wegen Gefährlichkeit Eingriffs in den Straßenverkehr (5 NBs 39/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat zwei Zeugen und zwei Zeuginnen geladen.
Um 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 52-jährigen Angeklagten (10.1972) wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (5 NBs 59/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat einen Zeugen und eine Zeugin geladen.
Dienstag, den 21. Januar 2025
Um 11:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine 84-jährige Angeklagte (12.1940) wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (6 NBs 36/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat einen Zeugen und zwei Zeuginnen geladen.
Um 14:00 Uhr beginnt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 35-jährigen Angeklagten wegen Betruges (55 NBs 6/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.
Fortsetzungstermine:
27.01.2025 um 11:30 Uhr (3 Zeugen und 1 Zeugin)
29.01.2025 um 11:30 Uhr
Mittwoch, den 22. Januar 2025
Um 09:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 29-jährigen Angeklagten (04.1995) wegen gefährlicher Körperverletzung (6 Ns 27/20). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat zwei Zeugen und drei Zeuginnen geladen.
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 56-jährigen Angeklagten (02.1968) wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte (5 NBs 69/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Um 11:45 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine 51-jährige Angeklagte (05.1973) wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (5 NBs 63/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat eine Zeugin geladen.
Um 14:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 27-jährigen Angeklagten (04.1997) wegen Missbrauch von Notrufen (5 NBs 71/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Achim. Die Kammer hat keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.
Donnerstag, den 23. Januar 2025
Um 9:00 Uhr verhandelt die 4. große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den 56-jährigen deutschen Staatsangehörigen T.B. (04/1968) wegen eines Verbrechens nach § 29a BtmG (Az. 4 KLs 22/24).
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, am 29.01.2021 in Mellinghausen mit Betäubungsmitteln (Marihuana und Kokain) in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben, wobei er in einem Fall eine Schusswaffe mitgeführt haben soll.
Der Angeklagte wurde durch Urteil des Landgerichts Verden vom 08.03.2024 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 5 Monaten verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten wurde dieses Urteil in der Rechtsfolge aufgehoben.
Die Kammer hat für den anberaumten Hauptverhandlungstag keine Zeugen und keine Zeuginnen geladen.
Um 09:15 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 25-jährigen Angeklagten (09.1999) wegen Wohnungseinbruchdiebstahls u.a. (55 NBs 26/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Nienburg. Die Kammer hat vier Zeugen und zwei Zeuginnen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.