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Pressemitteilungen für die Woche vom 20. April 2026 bis 24. April 2026


Kurzfristige Änderungen durch die Kammer bleiben vorbehalten.

Montag, den 20. April 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 37-jährigen Angeklagten (1989) wegen Diebstahls (5 NBs 24/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.

Um 11:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 31-jährigen Angeklagten (1995) wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (5 NBs 5/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Syke. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.

Um 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 48-jährigen Angeklagten (1977) wegen Betruges (5 NBs 128/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat eine Zeugin und einen Zeugen geladen.

Um 14:00 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 38-jährigen M.C. (1987), wegen Mordes (Az. 10 Ks 102/26).

Tatort: Ritterhude

Tatzeit: 09.11.2025

Tatvorwurf: Mord

Aktenzeichen: 10 Ks 102/26

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Angeklagten vor vom 09.11.2025 auf den 10.11.2025 in Ritterhude eine andere Person heimtückisch getötet zu haben. Der Angeklagte soll dem Getöteten Arbeit vermittelt haben, wobei der Getötete sich geweigert habe sonntags zu arbeiten und dieser habe zudem erhebliche Mengen Alkohol zu sich genommen. Über das Verhalten des Getöteten habe sich der Angeklagte so sehr aufgeregt, dass er beschlossen habe, den Verstorbenen zu töten. In der Folge habe der Angeklagte mit einem Arbeitsmesser (9 cm Klingenlänge) auf den schwer alkoholisierten Getöteten eingestochen. Das Opfer sei aufgrund der Verletzung des Herzbeutels verstorben. Nach der Tötung habe der Angeklagte das Opfer eingewickelt und den Leichnam vergraben wollen.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt. Ladung von Zeuginnen und Zeugen sind derzeit noch nicht erfolgt.

20.04.2026 14:00 Uhr

04.05.2026 09:15 Uhr

07.05.2026 14:00 Uhr

28.05.2026 09:30 Uhr

11.06.2026 09:15 Uhr

12.06.2026 09:15 Uhr

17.06.2026 09:15 Uhr

22.06.2026 09:15 Uhr

Mittwoch, den 22. April 2026

Um 09:00 Uhr beginnt die 3. große Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 21-jährigen A.B. (2004), wegen unerlaubter Einfuhr und Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge (Az. 3 KLs 12/25).

Tatort: Oyten

Tatzeit:30.01.2025

Tatvorwurf: Verstoß gegen das KCanG

Aktenzeichen: 3 KLs 12/25

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten gemeinschaftlich mit zwei weiteren Personen vor, am 30.01.2025 in Oyten ca. 27 Kg Marihuana auf der BAB 1 Fahrtrichtung Hamburg auf dem Rastplatz Thünen aufbewahrt zu haben, um dieses zu verkaufen. Dabei soll er ein Pfefferspray im Handschuhfach bei sich geführt haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang vier Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind:

22.04.2026 09:00 Uhr (3 Zeugen, 1 Zeugin)

27.04.2026 09:00 Uhr

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 37-jährigen Angeklagten (1989) wegen Brandstiftung (5 NBs 25/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat drei Zeuginnen und zwei Zeugen geladen.

Freitag, den 24. April 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 36-jährige Angeklagte (1990) wegen Betruges (5 NBs 3/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Stolzenau. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.




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