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Pressemitteilungen für die Woche vom 2. März 2026 bis 6. März 2026

Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten

Montag, den 02. März 2026

Um 09:00 Uhr verhandelt die 8. kleine Jugendkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 19-jährigen Angeklagten (2006) wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung (8 NBs 10/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter/in – Stolzenau. Die Kammer hat fünf Zeuginnen und Zeugen geladen.

Um 14:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 53-jährigen Angeklagten (1972) wegen Diebstahls (5 NBs 4/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Nienburg. Die Kammer hat einen Zeugen geladen

Mittwoch, den 04. März 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 43-jährigen Angeklagten (1982) wegen Überlassung von Cannabis zum Verbrauch im besonders schweren Fall (5 NBs 90/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Syke. Die Kammer hat zwei Zeuginnen geladen. Fortsetzungstermin ist der 11.03.2026 um 09:15 Uhr.

Freitag, den 06. März 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 45-jährigen Angeklagten (1980) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (55 NBs 24/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Nienburg. Die Kammer hat keinen Zeugen geladen.

Um 09:15 Uhr beginnt die 2. große Strafkammer als allgemeine große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 31-jährigen E.S. (1994) und den am Hauptverhandlungstag 33-jährigen S.W. (1992) wegen besonders schweren Raubes u.a.

Tatort und Tatzeit: Eystrup am 09.07.2025 Besonders schwerer Raub u.a.

Nienburg am 25.08.2025 Wohnungseinbruch-diebstahl

Aktenzeichen:2 KLs 22/25

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Angeklagten E.S. zur Last, am Abend des 09.07.2025 in Eystrup zwei Mitarbeiter eines Netto Marken-Discount beim Verlassen des Gebäudes abgefangen und unter Vorhalt einer Gasdruckpistole und eines Messers dazu gebracht zu haben, ihm 950,00 Euro auszuhändigen. Zudem habe der Angeklagte E.S. weitere 2.630,00 Euro aus dem Tresor entnommen. Auf der Flucht habe ihn der Angeklagte S.W. mit seinem Kraftfahrzeug abgeholt.

Weiterhin wird dem Angeklagten E.S. vorgeworfen, dass er am 25.08.2025 in Nienburg in ein Einfamilienhaus eingebrochen sei, nachdem er ein Fenster mit einem Gegenstand eingeschlagen habe. Hierbei habe der Angeklagte E.S. eine Münzsammlung und eine Schreckschusspistole in einem Gesamtwert von etwa 35.000,00 Euro an sich genommen.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 16 Zeuginnen und Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden sind:

06.03.2026 09:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)

13.03.2026 09:30 Uhr (1 Zeugin, 3 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

23.03.2026 09:30 Uhr (2 Zeuginnen, 6 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

13.04.2026 09:30 Uhr (1 Zeugin, 3 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

17.04.2026 08:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)

07.05.2026 13:00 Uhr (1 psychiatrischer SV)

12.05.2026 13:00 Uhr (1 psychiatrischer SV)

21.05.2026 09:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecherinnen und Pressesprecher als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.





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