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Pressemitteilungen für die Woche vom 2. Februar 2026 bis 6. Februar 2026


Kurzfristige Änderungen durch die Kammer bleiben vorbehalten


Montag, den 02. Februar 2026

Um 09:00 Uhr verhandelt die 8. kleine Jugendkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 21-jährigen Angeklagten (2004) wegen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls (8 NBs 2/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter/in – Stolzenau. Die Kammer hat zwei Zeuginnen und einen Zeugen geladen.

Mittwoch, den 04. Februar 2026

Um 09:00 Uhr verhandelt die 3. große Jugendkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 45-jährigen Angeklagten (1980) wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (3 NBs 2/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Walsrode. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.

Um 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 29-jährigen Angeklagten (1996) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 124/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Nienburg. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecherinnen und Pressesprecher als Spruchtrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten sind ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.

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