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Pressemitteilungen für die Woche vom 19. Mai 2025 bis 23. Mai 2025

Pressemitteilungen:

Montag, den 19. Mai 2025

Um 09:15 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 35-jährigen M. H. (1989) aus Rehburg-Loccum wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften (Az. 2 KLs 3/24).

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang zwei Zeuginnen und ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden sind:

19.05.2025 09:15 Uhr (2 Zeuginnen, 1 psychischer SV)

22.05.2025 09:15 Uhr

23.05.2025 09:15 Uhr

Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 68-jährigen Angeklagten (1946) wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. (5 NBs 58/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Achim. Die Kammer hat einen Zeugen und vier Zeuginnen geladen.

Mittwoch, den 21. Mai 2025

Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 53-jährigen Angeklagten (1971) wegen Diebstahls (5 NBs 2/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.

Um 09:15 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 31-jährigen A. G. (1994) (Az. 2 KLs 2/25).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, seit August 2018 in Kirchlinteln die Geschädigte durch drei Straftaten im Rahmen einer partnerschaftlichen Beziehung vergewaltigt zu haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang neun Zeuginnen und Zeugen, sowie ein Sachverständiger geladen worden sind:

21.05.2025 09:15 Uhr (1 Zeugin, 1 SV)

28.05.2025 09:15 Uhr (5 Zeuginnen und zwei Zeugen, 1 SV)

02.06.2025 09:15 Uhr (1 Zeugin, 1 SV)

11.06.2025 09:15 Uhr (1 SV)

Donnerstag, den 22. Mai 2025

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 26-jährigen R. G. (1998) wegen versuchter räuberischer Erpressung u.a. (Az. 4 KLs 3/25).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, am 18.02.2024 in Hambergen versucht zu haben, den in einem Kraftfahrzeug hinter dem Angeklagten sitzenden Geschädigten unter Vorhalt von Pfefferspray zur Aushändigung eines Mobiltelefons gezwungen zu haben. Der Geschädigte habe aus dem Kraftfahrzeug flüchten können.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang drei Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind:

22.05.2025 09:00 Uhr (2 Zeugen, 1 Zeugin)

30.05.2025 09:00 Uhr

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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