Pressemitteilungen für die Woche vom 19. Januar 2026 bis 23. Januar 2026
Kurzfristige Änderungen durch die Kammer bleiben vorbehalten
Montag, den 19. Januar 2026
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 35-jährigen Angeklagten (1991) wegen Diebstahls in besonders schweren Fall in neun Fällen (5 NBs 95/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.
Um 12:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 43-jährigen Angeklagten (1982) wegen Besitzes von Betäubungsmitteln u.a. (5 NBs 99/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Walsrode. Die Kammer hat eine Zeugin und zwei Zeugen geladen.
Mittwoch, den 21. Januar 2026
Um 09:15 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer als allgemeine große Strafkammer das Hauptverfahren gegen den am Hauptverhandlungstag 25-jährigen I.A (2000), den am Hauptverhandlungstag 45-jährigen M.P. (1980) und den am Hauptverhandlungstag 40-jährigen A.Z. (1985) wegen besonders schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung u.a..
Tatort: Verden
Tatzeit: 23.03.2025 und 05.06.2025
Zur Last gelegte Tat: Besonders schwerer Raub, schwere räuberische Erpressung, Beihilfe und Anstiftung
Aktenzeichen: 10 KLs 17/25
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Angeklagten A.Z. zur Last am 23.03.2025 in Verden eine Spielothek überfallen zu haben, indem er unter Vorhalt einer Schusswaffe den Kassenbestand durch die Geschädigte herausverlangt habe. Hierbei habe er einen Betrag von 7.980,00 Euro erbeutet. Der Angeklagte I.A. habe ihn hierzu angestiftet.
Zudem legt die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) dem Angeklagten I.A. zu Last am 05.06.2025 in Verden auf der „Domweih“ eine Geschädigte überfallen zu haben, welche zu diesem Zeitpunkt die Tageseinnahmen in einem Metallkoffer mitgeführt habe. Unter Vorhalt eines Beils habe der Angeklagte der Geschädigten die Schlüssel ihres Fahrzeuges abgenommen und den Metallkoffer mitgenommen. Der Angeklagte M.P. habe dem Angeklagten bei der Flucht mit seinem Fahrzeug geholfen. Hierbei habe der Angeklagte einen Betrag von 12.200,00 Euro erlangt.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 15 Zeuginnen und Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen worden sind.
21.01.2026 09:15 Uhr
28.01.2026 09:15 Uhr (8 Zeuginnen, 2 Zeugen)
18.02.2026 09:15 Uhr (3 Zeuginnen, 2 Zeugen)
26.02.2026 09:15 Uhr
04.03.2026 09:15 Uhr
11.03.2026 09:15 Uhr
12.03.2026 09:15 Uhr
18.03.2026 09:15 Uhr
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 25-jährigen Angeklagten (2000) wegen Betruges (5 NBs 87/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat einen psychiatrischen Sachverständigen geladen.
Um 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 75-jährigen Angeklagten (1950) wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz (5 NBs 119/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat eine Zeugin geladen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen im Zeitraum 10.4.2023 bis 10.04.2023 für seine Stute keinen Tierarzt aufgesucht zu haben, obwohl dies aufgrund von Erkrankungen notwendig gewesen sei.
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Kontakt: Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecherinnen und Pressesprecher als Spruchtrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Beachtung der Unschuldsvermutung: Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind: · Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an. · Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer. · Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten. · Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden. Darüber hinaus gilt: · Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. · Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren. · Das Fotografieren von Akten sind ebenso nicht gestattet. Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung. |

