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Pressemitteilungen für die Woche vom 17. März 2025 bis 21. März 2025

Pressemitteilungen:

Montag, den 17. März 2025

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 44-jährigen Angeklagten (1980) wegen Verbrechens nach § 29a Abs. 1 Ziff. 1 BtMG (5 NBs 75/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.

Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 48-jährigen Angeklagten (1976) wegen Diebstahls (6 NBs 32/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat einen Zeugen und zwei Zeuginnen geladen.

Um 11:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 35-jährigen Angeklagten (1989) wegen Betruges (5 NBs 14/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.

Mittwoch, den 19. März 2025

Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 46-jährigen Angeklagten (1978) wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz (6 NBs 28/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat drei Zeugen und eine Zeugin geladen.

Um 10:45 Uhr verhandelt die 7. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 48-jährigen Angeklagten (1976) wegen Steuerhinterziehung (7 NBs 5/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.

Um 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 47-jährigen Angeklagten (1977) wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 8/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.

Donnerstag, den 20. März 2025

Um 09:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 37-jährige Angeklagte (1988) wegen Betruges (6 NBs 48/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Freitag, den 21. März 2025

Um 09:15 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 38-jährigen Angeklagten (1986) wegen gefährlicher Körperverletzung (55 NBs 6/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat zwei Zeugen und drei Zeuginnen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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