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Pressemitteilungen für die Woche vom 16. März 2026 bis 20. März 2026


Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten

Montag, den 16. März 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 27-jährigen Angeklagten (1998) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 81/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Rotenburg. Die Kammer hat keinen Zeugen geladen.

Um 09:30 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer als allgemeine große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 42-jährigen S.G. (1983), wegen besonders schweren Raubes.

Tatort: Lemförde

Tatzeit: 21.04.2023 bis 22.04.2023

Tatvorwurf: Besonders schwerer Raub

Aktenzeichen: 10 KLs 6/25

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Angeklagten zur Last am 21.04.2023 die Mitarbeiterin einer Spielhalle mittels einer Schusswaffe bedroht zu haben, um sich in die Spielhalle einsperren zu lassen. Hierbei habe der Angeklagte die Absicht verfolgt in Ruhe Automaten zu plündern. Anschließend habe er Bargeld aus dem Geldwechselautomaten an sich genommen. Der Angeklagte soll dabei einen Gesamtbetrag von etwa 50.000,00 Euro erlangt haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang acht Zeuginnen und Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden sind:

16.03.2026 09:30 Uhr (3 Zeuginnen, 2 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

24.03.2026 09:30 Uhr (2 Zeuginnen, 1 Zeuge, 1 psychiatrischer SV)

31.03.2026 09:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)

Um 11:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 33-jährigen Angeklagten (1992) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 114/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Syke. Die Kammer hat eine Zeugin geladen.

Dienstag, den 17. März 2026

Um 09:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 47-jährigen Angeklagten (1978) wegen Körperverletzung (6 NBs 9/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Verden. Die Kammer hat fünf Zeugen und eine Zeugin geladen.

Mittwoch, den 18. März 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 41-jährigen Angeklagten (1984) wegen Betruges (6 NBs 12/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Verden. Die Kammer hat am ersten Hauptverhandlungstag drei Zeuginnen und einen Zeugen geladen. Fortsetzungstermine am 24.03.2026 um 09:15 Uhr und am 01.04.2026 um 09:15 Uhr.

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 44-jährigen Angeklagten (1980) wegen Diebstahls (5 NBs 1/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat keinen Zeugen geladen.

Um 11:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 28-jährigen Angeklagten (1997) wegen Diebstahls (5 NBs 7/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Achim. Die Kammer hat keinen Zeugen geladen.

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.


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