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Pressemitteilungen für die Woche vom 16. Juni 2025 bis 20. Juni 2025

Pressemitteilungen:

Montag, den 16. Juni 2025

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 62-jährigen D. J. (1963) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (Az. 3 KLs 10/24).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum von 1999 bis 2000 im Bezirk Walsrode durch 5 Straftaten jeweils sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Tochter) vorgenommen zu haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang fünf Zeuginnen und ein Sachverständiger geladen worden sind:

16.06.2025 09:00 Uhr (1 Zeugin, 1 SV)

18.06.2025 09:00 Uhr (3 Zeuginnen, 1SV)

24.06.2025 09:00 Uhr (1 Zeugin, 1 SV)

25.06.2025 09:00 Uhr (1 SV)

26.06.2025 14:00 Uhr (1 SV)

Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 22-jährigen Angeklagten (2002) und einen am Hauptverhandlungstag 23-jährigen Angeklagten wegen Diebstahls (5 NBs 44/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Verden. Die Kammer hat eine Zeugin und fünf Zeugen geladen.

Um 9:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 29-jährigen Angeklagten (1996) wegen Verbreitung pornographischer Inhalte (6 NBs 11/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.

Dienstag, den 17. Juni 2025

Um 09:15 Uhr beginnt vor der 10. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen die am Hauptverhandlungstag 66-jährigen M. J. (1957) wegen Totschlag durch Unterlassen (Az. 10 Ks 101/25).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft der Angeklagten vor, im Zeitraum vom 08.07.2024 bis 10.07.2025 in Nienburg ihre Tochter durch Unterlassen getötet zu haben. Dabei soll die Angeklagte gegen den ärztlichen Rat die Entlassung der Tochter angeordnet haben, obwohl der Angeklagten bewusst gewesen sei, dass ihre Tochter auf der Intensivstation hätte behandelt werden müssen. Die Tochter der Angeklagten sei im häuslichen Umfeld verstorben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang acht Zeuginnen und Zeugen, sowie ein rechtsmedizinischer Sachverständiger geladen worden sind:

17.06.2025 09:15 Uhr (1 SV)

19.06.2025 11:00 Uhr (4 Zeuginnen, 1 Zeuge, 1 SV)

03.07.2025 10:00 Uhr (3 Zeugen, 1 SV)

08.07.2025 09:15 Uhr (1 SV)

28.07.2025 09:15 Uhr (1 SV)

30.07.2025 09:15 Uhr (1 SV)

07.08.2025 09:15 Uhr (1 SV)

18.08.2025 09:15 Uhr (1 SV)

28.08.2025 09:15 Uhr (1 SV)

Mittwoch, den 18. Juni 2025

Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 44-jährigen Angeklagten (1981) wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel u.a. (5 NBs 28/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Syke. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.


Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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