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Pressemitteilungen für die Woche vom 16. Februar 2026 bis 20. Februar 2026

Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten

Montag, den 16. Februar 2026

Um 09:00 Uhr beginnt die 3. große Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 20-jährigen S.H (2005) wegen Verstoßes gegen das Konsumcanabisgesetzes.

Tatort: Oyten

Tatzeit: 24.10.2025

Zur Last gelegte Tat: Verstoß gegen das KCanG

Aktenzeichen: 3 KLs 18/25

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Angeklagten zur Last am 24.10.2025 in Oyten ein Paket von einer unbekannten Person aus Spanien mit mehreren Tüten und einem Inhalt von insgesamt 56,3 Kilogramm (brutto) Marihuana in Empfang genommen zu haben, um dieses gewinnbringend weiter zu veräußern. Zugleich habe der Angeklagte 20 Kilogramm Haschisch in seiner Wohnung aufbewahrt.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 4 Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind.

16.02.2026 09:00 Uhr (2 Zeuginnen, 2 Zeugen)

19.02.2026 09:00 Uhr

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 74-jährigen Angeklagten (1951) wegen fahrlässiger Tötung (5 NBs 96/25) aufgrund einer Kollision mit dem Kraftfahrzeug des Angeklagten und dem Motorrad des Verstorbenen beim Abbiegevorgang. Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Rotenburg. Die Kammer hat zwei Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

Um 09:30 Uhr beginnt die 4. große Strafkammer als allgemeine große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 33-jährigen P.M. (1992) wegen versuchter schwerer Brandstiftung.

Tatort: Weyhe

Tatzeit: 06.07.2024

Zur Last gelegte Tat: Versuchte schwere Brandstiftung (§ 306a Abs. 1, 22, 23 StGB)

Aktenzeichen: 4 KLs 15/25

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Angeklagten zu Last, am 06.07.2024 in Weyhe im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit versucht zu haben, die Diakonie Himmelstür in Weyhe in Brand zu setzen. Dazu soll er ein Küchentuch auf ein Glaskeramik-Kochfeld gelegt und das Kochfeld entzündet haben. Infolge der Hitzeentwicklung sei das Küchentuch in Brand gesetzt worden, wodurch dieses den Herd beschädigt habe. Der Brand sei gelöscht worden, bevor das Feuer auf weitere Bestandteile der Küche übergangen sei. Der Angeklagte leidet unter einer hirnorganischen Störung, wodurch der Angeklagte Stimmen gehört habe, die ihm befohlen hätten, den Brand zu legen. Es kommt auch im Anklageverfahren deshalb eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB in Betracht.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 7 Zeuginnen und Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen worden sind:

16.02.2026 09:30 Uhr (2 Zeuginnen, 1 Zeuge, 1 Sachverständiger)

02.03.2026 09:00 Uhr (3 Zeuginnen, 1 Zeuge, 1 psychiatrischer SV)

03.03.2026 09:00 Uhr

18.03.2026 09:00 Uhr

Mittwoch, den 18. Februar 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 62-jährige Angeklagte (1964) wegen Betruges (5 NBs 110/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Nienburg. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Um 11:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 33-jährigen Angeklagten (1993) wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (5 NBs 107/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Nienburg. Die Kammer hat eine Zeugin geladen.

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecherinnen und Pressesprecher als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten sind ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.




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