Pressemitteilungen für die Woche vom 15. September 2025 bis 19. September 2025
Pressemitteilung:
Mittwoch, den 17. September 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 33-jährigen Angeklagten (1992) wegen Betruges (6 Ns 4/20). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Stolzenau. Die Kammer hat keinen Zeugen bzw. Zeugin geladen. Fortsetzungstermin ist der 30.09.2025 um 09:15 Uhr.
Um 14:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 50-jährigen Angeklagten (1974) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 73/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer einen Zeugen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.