Pressemitteilungen für die Woche vom 14. Juli 2025 bis 18. Juli 2025
Pressemitteilungen:
Montag, den 14. Juli 2025
Um 9:00 Uhr verhandelt die 8. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 21-jährigen Angeklagten (2004) wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (8 NBs 3/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter – Syke. Die Kammer hat eine Zeugin geladen.
Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 44-jährigen Angeklagten (1981) wegen Trunkenheit im Verkehr (5 NBs 27/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.
Dienstag, den 15. Juli 2025
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, am 30.01.2025 in Oyten ca. 27 KG Marihuana auf der BAB 1 Fahrtrichtung Hamburg auf dem Rastplatz Thünen aufbewahrt zu haben, um dieses zu verkaufen. Dabei sollen sie ein Pfefferspray bei sich geführt haben.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 4 Zeuginnen oder Zeugen geladen worden sind:
15.07.2025 09:00 Uhr
05.08.2025 09:00 Uhr
14.08.2025 09:00 Uhr (2 Zeuginnen, 2 Zeugen)
15.08.2025 09:00 Uhr
Mittwoch, den 16. Juli 2025
Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 31-jährigen Angeklagten (1993) wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 89/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat eine Zeugin geladen.
Um 11:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 42-jährigen Angeklagten (1983) wegen gefährlicher Körperverletzung (5 NBs 34/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Nienburg. Die Kammer hat zwei Zeuginnen und einen Zeugen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.