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Pressemitteilungen für die Woche vom 14. April 2025 bis 17. April 2025

Pressemitteilungen:

Montag, den 14. April 2025

Um 09:00 Uhr verhandelt die 8. kleine Jugendstrafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 21-jährigen heranwachsenden Angeklagten (2003) wegen gefährlicher Körperverletzung (8 NBs 5/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter – Stolzenau. Die Kammer hat drei Zeugen und eine Zeugin geladen.

Um 10:00 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 38-jährigen Angeklagten (1986) wegen Verstoßes gegen das BtMG u.a. (55 NBs 5/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.

Mittwoch, den 16. April 2025

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 51-jährigen Angeklagten (1973) wegen Geldwäsche (5 NBs 86/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat eine Zeugin und zwei Zeugen geladen.

Fortsetzungstermin: 28.04.2025 11:30 Uhr

Um 13:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 25-jährigen Angeklagten (2000) wegen Verbreiten kinderpornographischer Inhalte (5 NBs 19/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.



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