Logo des Landgerichts Verden (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Pressemitteilungen für die Woche vom 13. Oktober 2025 bis 17. Oktober 2025


Pressemitteilung:

Montag, den 13. Oktober 2025

Um 09:00 Uhr verhandelt die 8. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 22-jährigen Angeklagten (2003) wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (8 NBs 9/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter – Nienburg. Die Kammer hat keine Zeugen geladen.

Dienstag, den 14. Oktober 2025

Um 09:30 Uhr verhandelt die 7. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 37-jährigen Angeklagten (1988) wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue (7 NBs 1/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat keinen Zeugen geladen.

Um 09:30 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer das Sicherungsverfahren gegen den am Hauptverhandlungstag 31-jährigen S.Ö. (1994) wegen Bedrohung u.a. (Az. 10 KLs 7/25).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Beschuldigten zu Last, in der Zeit vom 29.02.2024 bis 16.04.2025 in Nienburg mehrere Bedrohungshandlungen und Sachbeschädigungen durchgeführt zu haben, insbesondere unterschiedliche Todesdrohungen per E-Mail versendet zu haben. Während der angeklagten Taten soll sich der Beschuldigte in einer wahnhaften Vorstellung befunden haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 10 Zeuginnen und Zeugen, sowie 1 psychiatrischer Sachverständiger geladen wurden.

14.10.2025 09:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)

30.10.2025 09:15 Uhr (3 Zeuginnen, 1 Zeuge, 1 psychiatrischer SV)

05.11.2025 09:00 Uhr (2 Zeuginnen, 2 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

21.11.2025 12:00 Uhr (1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)

28.11.2025 09:15 Uhr (1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)

03.12.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

04.12.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

10.12.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

Mittwoch, den 15. Oktober 2025

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 37-jährigen Angeklagten (1988) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 82/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat eine Zeugin geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.




zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln