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Pressemitteilungen für die Woche vom 13. bis 17. Januar 2025


Pressemitteilungen:

Montag, den 13. Januar 2025

Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 46-jährigen Angeklagten wegen Trunkenheit im Verkehr (5 NBs 240/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat einen Zeugen und eine Zeugin, sowie einen Sachverständigen geladen.

Um 11:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 78-jährigen Angeklagten (07.1946) wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs u.a. (5 NBs 57/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.


Dienstag, den 14. Januar 2025

Um 08:30 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer (Jugendkammer) die Hauptverhandlung gegen die 15-jährige A.H., den 21-jährigen T.S. und den 21-jährigen M.N. wegen schweren Raubes (Az. 3 KLs 13/24).

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang 6 Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind:

14.01.2025 08:30 Uhr (3 Zeuginnen und 3 Zeugen)

05.02.2025 08:30 Uhr

Um 12:30 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer das Sicherungsverfahren gegen den am Hauptverhandlungstag 21-jährigen irakischen Staatsangehörigen K.M.A.Z. (01/1994) wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und Körperverletzung in drei Fällen (Az. 4 KLs 21/24).

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten zur Last, in der Zeit von Mai bis August 2024 in Syke und Bassum, im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei er in zwei Fällen ein gefährliches Werkzeug genutzt habe. Dabei soll der Beschuldigte einem Geschädigten in das Gesicht geschlagen und an einem anderen Tag mit der stumpfen Seite einer Axt verletzt haben, sowie gegenüber einer weiteren Geschädigten an einem anderen Tag mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Zwischenzeitlich sei der Beschuldigte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht gewesen und habe in dessen Gewalttaten ausgeführt.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang 4 Zeuginnen und Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden sind:

14.01.2025 12:30 Uhr (3 Zeugen und 1 Zeugin, 1 psychiatrischer Sachverständiger)

16.01.2025 09:00 Uhr (1 psychiatrischer Sachverständiger)

Mittwoch, den 15. Januar 2025

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer (Jugendkammer) die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 55-jährigen deutschen Staatsangehörigen J.K. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. (Az. 3 KLs 6/24).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, in der Zeit von 2004 bis Juli 2019 in Bad Fallingbostel unter anderen in 12 Fällen sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren vorgenommen und von dem Kind an sich vorgenommen zu haben, die in 7 Fällen mit dem Eindringen in den Körper verbunden waren, sowie eine Vergewaltigung und ein sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. Die Tathandlungen soll der Angeklagte im häuslichen Umfeld gegenüber seinem weiblichen Pflegekind begangen haben.

Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend um 9:00 Uhr – anberaumt, zu denen insgesamt bislang 5 Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind:

15.01.2025 09:00 Uhr (2 Zeugen und 3 Zeuginnen)

16.01.2025 09:00 Uhr

20.01.2025 09:00 Uhr

23.01.2024 09:00 Uhr

Die Kammer prüft einen partiellen Ausschluss der Öffentlichkeit.

Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 78-jährigen Angeklagten (12.1946) wegen gefährlicher Körperverletzung (5 NBs 58/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Achim. Die Kammer hat fünf Zeuginnen geladen.


Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.



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