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Pressemitteilungen für die Woche vom 11. August 2025 bis 15. August 2025

Pressemitteilungen:

Montag, den 11. August 2025

Um 9:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 54-jährigen Angeklagten (1971) wegen Trunkenheit im Verkehr (6 NBs 5/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Dienstag, den 12. August 2025

Um 9:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 24-jährigen M.S. (2001) und den am Hauptverhandlungstag 24-jährigen J.H. wegen Verstoßes gegen das Markengesetz (Az. 3 KLs 19/24).

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Angeklagten vor, in der Zeit vom 20.08.2019 bis zum 06.12.2021 in Stuhr, Kirchseelte und anderen Orten als Heranwachsende durch 6.893 Straftaten jeweils im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich entgegen dem Markengesetz ein Zeichen genutzt zu haben, wobei sie gewerbsmäßig gehandelt haben sollen. Dabei sollen sie über die Plattform „AliExpress“ gefälschte Schmuckgegenstände und andere hochpreisige Markenprodukte importiert und unter dem Namen einer GmbH verkauft haben. Hierbei sollen die Angeklagten einen Wert von etwa 230.000,00 Euro erlangt haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 3 Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind:

12.08.2025 09:00 Uhr (2 Zeugen, 1 Zeugin)

22.08.2025 09:00 Uhr

26.08.2025 09:00 Uhr

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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