Pressemitteilungen für die Woche vom 10. November 2025 bis 14. November 2025
Pressemitteilung:
Um 09:00 Uhr verhandelt die 8. kleine Jugendkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 22-jährigen Angeklagten (2003) wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (8 NBs 9/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter – Nienburg. Die Kammer hat keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.
Um 09:45 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 44-jährigen Angeklagten (1981) wegen gefährlicher Körperverletzung (5 NBs 64/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Walsrode. Die Kammer hat zwei Zeugen und zwei Zeuginnen geladen.
Dienstag, den 11. November 2025
Um 09:00 Uhr beginnt die 3. große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 63-jährigen C.M. (1962) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (Az. 3 KLs 9/25).
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Angeklagten zu Last, in der Zeit von 2006 bis Sommer 2017 in Horstedt und Ottersberg durch 17 Straftaten im familiären Umfeld sexuelle Handlungen an einem Kind bzw. an einer Person unter 18 Jahren vorgenommen zu haben.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 5 Zeuginnen geladen worden sind:
11.11.2025 09:00 Uhr (4 Zeuginnen)
14.11.2025 09:00 Uhr (1 Zeugin)
Mittwoch, den 12. November 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 32-jährige Angeklagte (1993) wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (5 NBs 35/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

