Pressemitteilungen für die Woche vom 10. März 2025 bis 14. März 2025
Pressemitteilungen:
Montag, den 10. März 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 29-jährigen Angeklagten (1996) und einen am Hauptverhandlungstag 45-jährigen Angeklagten (1980) wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (5 NBs 52/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.
Um 9:15 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer das Sicherungsverfahren gegen den am Hauptverhandlungstag 26-jährigen deutsch-italienischen Staatsangehörigen S.C. (03/1999) wegen gefährlicher Körperverletzung (Az. 4 KLs 5/25).
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Beschuldigten vor, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 11.11.2024 in Rotenburg (Wümme) eine andere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei er die Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen worden sein soll. Dabei soll der Beschuldigte nach einer verbalen Auseinandersetzung seiner Lebensgefährtin mit einer Leichtmetallstange mehrfach auf den Kopf geschlagen haben.
10.03.2025 09:15 Uhr (1 Zeuge, 2 Zeuginnen)
13.03.2025 08:30 Uhr (2 Zeugen)
20.03.2025 09:15 Uhr
Um 12:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 56-jährigen Angeklagten (1968) wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz (5 NBs 72/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Dienstag, den 11. März 2025
Um 9:00 Uhr verhandelt die 4. große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen A.S. (1998) wegen räuberischen Diebstahls (Az. 4 KLs 20/24).
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, am 22.03.2024 in Rotenburg (Wümme) einen räuberischen Diebstahl durchgeführt und eine andere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei er die Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs begangen worden sein soll. Dabei soll der Angeklagte im Supermarkt Rewe zwei Schnapsflaschen an sich genommen haben, um diese für sich zu behalten. Beim Ansprechen durch eine Mitarbeiterin habe der Angeklagte die Zeugin mit einem Mobiltelefon in das Gesicht geschlagen, wodurch sie eine Schädel- und Jochbeinprellung erlitten habe.
Es sind keine Zeugen oder Zeuginnen geladen.
Mittwoch, den 12. März 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 59-jährigen Angeklagten (1960) wegen schwerer Körperverletzung (5 NBs 84/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Syke. Die Kammer hat drei Zeugen und zwei Zeuginnen geladen. Fortsetzung am 19.03.2025 um 09:15 Uhr.
Donnerstag, den 13. März 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 31-jährigen Angeklagten (1994), einen am Hauptverhandlungstag 29-jährigen Angeklagten (1996) und einen am Hauptverhandlungstag 32-jährigen Angeklagten (1992) wegen gefährlicher Körperverletzung (6 Ns 12/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat neun Zeugen und eine Zeugin geladen. Der Termin soll am 28.03.2025 um 09:15 Uhr fortgesetzt werden.
Freitag, den 14. März 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 66-jährigen Angeklagten (1958) wegen Sachbeschädigung (55 NBs 1/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat zwei Zeuginnen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.