Pressemitteilungen für die Woche vom 17. Februar 2025 bis 21. Februar 2025
Pressemitteilungen:
Montag, den 17. Februar 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 26-jährigen Angeklagten (11.1998) wegen schweren Raubes (5 NBs 78/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat vier Zeuginnen geladen.
Um 13:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 35-jährigen Angeklagten (06.1989) wegen Körperverletzung (5 NBs 38/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.
Um 13:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 42-jährigen Angeklagten
(03.1982) wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall (6 Ns 1/20). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Achim. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.Dienstag, den 18. Februar 2025
Um 9:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 29-jährigen Angeklagten S.A. (1995) wegen besonders schweren Raubes (Az. 3 KLs 18/24).
Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend um 9:00 Uhr – anberaumt, zu denen insgesamt bislang 6 Zeuginnen und Zeugen sowie eine Sachverständige geladen worden sind:
18.02.2025 09:00 Uhr (2 Zeuginnen, 2 Zeugen, 1 psychiatrische SV)
07.03.2025 09:00 Uhr (2 Zeugen, 1 psychiatrische SV)
13.03.2025 09:00 Uhr (1 psychiatrische SV)
21.03.2025 09:00 Uhr (1 psychiatrische SV)
Mittwoch, den 19. Februar 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 31-jährigen Angeklagten (07.1993) wegen Diebstahls (5 NBs 49/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat fünf Zeugen und eine Zeugin geladen.
Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 32-jährigen Angeklagten (11.1992) wegen räuberischer Erpressung (6 NBs 13/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Nienburg. Die Kammer hat fünf Zeugen und vier Zeuginnen geladen.
Donnerstag, den 20. Februar 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 50-jährigen Angeklagten (04.1974) wegen Betruges (6 NBs 41/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat drei Zeugen und eine Zeugin geladen.
Um 10:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 55-jährigen deutschen Staatsangehörigen K.U. (1959) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. (Az. 3 KLs 1/25).
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, zwischen dem 03.01.2001 und dem 17.04.2024 in Oyten unter anderem sexuelle Handlungen an sich von einem Kind oder einem Schutzbefohlenen vorgenommen zu haben. Die Tathandlungen sollen im familiären Bereich erfolgt sein.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang 5 Zeuginnen und Zeugen sowie eine Sachverständige geladen worden sind:
20.02.2025 10:00 Uhr (1 Sachverständige)
26.02.2025 10:00 Uhr (1 Zeugin, 1 Zeuge, 1 Sachverständige)
05.03.2025 10:00 Uhr (2 Zeuginnen)
25.03.2025 10:00 Uhr (1 Zeuge, 1 Sachverständige)
Die Kammer prüft einen partiellen Ausschluss der Öffentlichkeit.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.