Logo des Landgerichts Verden (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Pressemitteilungen für die Woche vom 08. September 2025 bis 12. September 2025

Pressemitteilungen:

Montag, den 08. September 2025

Um 9:00 Uhr verhandelt die 8. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen den am Hauptverhandlungstag 23-jährigen Angeklagten (2002) wegen Betruges (Az. 8 NBs 5/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter – Rotenburg. Die Kammer hat 2 Zeuginnen und Zeugen geladen.

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 50-jährigen Angeklagten (1975) wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 51/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Um 10:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 25-jährigen Angeklagten (1990) wegen Körperverletzung (5 NBs 87/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat 3 Zeuginnen und Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind 10.09.2025 (4 Zeuginnen und Zeugen) und 17.09.2025 (2 Zeugen) jeweils um 10:15 Uhr.

Mittwoch, den 10. September 2025

Um 9:15 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 39-jährigen schwedischen T.H. (1985) wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Az. 2 KLs 6/25).

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Angeklagten vor, am 05.09.2024 in Oyten 34,88 Kg Kokain (28,08 Kg Cocainhydrochlorid) für seine Auftraggeber mit sich geführt zu haben, um dieses nach Schweden zu verbringen.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 4 Zeuginnen und Zeugen, sowie 1 psychiatrischer Sachverständiger, geladen wurden.

10.09.2025 09:15 Uhr (1 Zeugin, 1 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

19.09.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

23.09.2025 09:15 Uhr (1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)

02.10.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

22.10.2025 09:15 Uhr (1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)

05.11.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

25.11.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

Freitag, den 12. September 2025

Um 9:15 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 34-jährigen türkischen A.Ö. (1990) wegen Einschleusens von Ausländern (Az. 2 KLs 5/25).

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Angeklagten vor, in der Zeit vom 26.09.2022 bis zum 28.01.2023 in Achim und anderen Orten durch 10 Straftaten einem anderen dazu Hilfe geleistet zu haben, ohne einen erforderlichen Pass und ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in das Bundesgebiet einzureisen und dafür einen Vorteil erhalten zu haben. Dabei soll der Angeklagte Personen aus dem serbisch-ungarischen Grenzgebiet, vorwiegend türkischer Abstammung, in die BRD eingeschleust und die jeweiligen Fahrten mitorganisiert haben. Pro Person habe der Angeklagte ca. 1.000,00 bis 1.800,00 Euro erhalten und insgesamt einen Betrag von 87.000,00 Euro.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 12 Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind:

12.09.2025 09:15 Uhr

17.09.2025 13:00 Uhr (1 Zeuge)

24.09.2025 09:15 Uhr (8 Zeugen, 1 Zeugin)

26.09.2025 09:15 Uhr (1 Zeuge, 1 Zeugin)

02.10.2025 10:00 Uhr

24.10.2025 09:15 Uhr

29.10.2025 09:15 Uhr

04.11.2025 09:15 Uhr

24.11.2025 09:15 Uhr

26.11.2025 09:15 Uhr

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.



zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln