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Pressemitteilungen für die Woche vom 06. Oktober 2025 bis 10. Oktober 2025

Pressemitteilung:

Montag, den 06. Oktober 2025

Um 09:00 Uhr verhandelt die 8. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 16-jährigen Angeklagten (2009) wegen Beleidigung (8 NBs 7/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter – Nienburg. Die Kammer hat eine Zeugin geladen.

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 43-jährigen Angeklagten (1982) wegen Trunkenheit im Verkehr (5 NBs 50/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat zwei Zeuginnen und einen Zeugen geladen.

Um 12:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 37-jährigen Angeklagten (1987) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 84/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – OHZ. Die Kammer hat keine Zeugen geladen.

Um 13:30 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer das Hauptverfahren gegen den am Hauptverhandlungstag 24-jährigen L.S. (2001) und der am Hauptverhandlungstag 22-jährigen L.C. (2002) wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung (Az. 10 KLs 5/25).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Angeklagten L.S. zu Last, am 30.12.2024 in Achim nach einem Verkauf einer Playstation 5 über Kleinanzeigen das Geld von dem Geschädigten entgegengenommen zu haben, ohne die Playstation 5 zu übergeben. Nach Erhalt des Geldes in Höhe von 300,00 Euro soll der Angeklagte L.S. eine Schreckschusspistole auf den Geschädigten gerichtet haben mit der Drohung, dass der Geschädigte sich verpissen solle und er nicht die Polizei rufen solle. Die Angeklagte L.C. soll dem Angeklagten L.S. als Abholerin mit einem Kraftfahrzeug unterstützt haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 6 Zeuginnen und Zeugen, sowie 1 psychiatrischer Sachverständiger geladen wurden.

06.10.2025 13:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)

08.10.2025 09:15 Uhr (5 Zeugen, 1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)

28.10.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

29.10.2025 13:00 Uhr (1 psychiatrischer SV)

Um 14:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 28-jährigen Angeklagten (1996) wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. (5 NBs 91/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat keine Zeugen geladen.

Dienstag, den 07. Oktober 2025

Um 09:30 Uhr beginnt die 4. große Strafkammer das Hauptverfahren gegen den am Hauptverhandlungstag 29-jährigen R.T. (1995) wegen eines Verbrechens nach § 29 BtMG (Az. 4 KLs 19/25).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Angeklagten zur Last, in der Zeit vom 21.05.2025 bis zum 05.06.20225 in Verden und Langwedel durch vier Straftaten mit Betäubungsmitteln zum Teil in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Dabei soll er im Wesentlichen zum einen 10 Kg Kokain verkauft und 137,5 Kg Kokain bei sich aufbewahrt haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang keine Zeugen geladen wurden.

07.10.2025 09:30 Uhr

17.10.2025 09:30 Uhr

Mittwoch, den 08. Oktober 2025

Um 09:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 37-jährigen Angeklagten (1987) wegen Nachstellung (5 NBs 94/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat keine Zeugen geladen.

Um 12:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 37-jährigen Angeklagten (1991) wegen besonders schweren Falls des Diebstahls (5 NBs 80/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat eine Zeugin geladen.

Donnerstag, den 09. Oktober 2025

Um 09:15 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer das Sicherungsverfahren gegen den am Hauptverhandlungstag 33-jährigen Z.M. (1992) wegen Mordes (Az. 10 Ks 106/25).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) legt dem Beschuldigten zu Last, am 12.05.2025 in Nienburg eine andere Person aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben. Dabei soll der Beschuldigte aufgrund einer Trennung von seiner 37-jährigen Lebensgefährtin sehr wütend gewesen sein und habe spätestens am 11.05.2025 beschlossen, seine ehemalige Lebensgefährtin aus Rache für die Trennung zu töten. Auf einem Parkplatz in Nienburg soll der Beschuldigte die Geschädigte abgepasst und mit einem Springmesser mehrfach, etwa 4 bis 5 Mal, auf die Geschädigte eingestochen haben. Auch nach Einwirkungen durch den Bruder der Geschädigten, habe der Beschuldigte weiter auf die Geschädigte eingestochen, wodurch diese in der Folge aufgrund von Einstichen in die Lunge und der rechten Herzkammer verstorben sei. Während der Tat soll sich der Beschuldigte in einer akut dekompensierten paranoiden Schizophrenie befunden haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 7 Zeuginnen und Zeugen, sowie 2 Sachverständige geladen wurden.

09.10.2025 09:15 Uhr (4 Zeugen, 1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)

15.10.2025 09:15 Uhr (2 Zeugen, 1 rechtsmedizinischer und 1 psychiatrischer SV)

16.10.2025 13:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)

30.10.2025 11:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

18.11.2025 13:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)

25.11.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

27.11.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

02.12.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

Freitag, den 10. Oktober 2025

Um 09:15 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 24-jährigen Angeklagten (2001) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (55 NBs 10/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Nienburg – OHZ. Die Kammer hat drei Zeugen und eine Zeugin geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.




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