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Pressemitteilungen für die Woche vom 04. August 2025 bis 08. August 2025


Pressemitteilungen:

Montag, den 04. August 2025

Um 9:15 Uhr beginnt vor der 10. großen Strafkammer das Sicherungsverfahren gegen den am Hauptverhandlungstag 43-jährigen H.L. (1981) wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung (Az. 10 Ks 103/25).

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Beschuldigten vor, am 16.02.2025 in Hodenhagen am Bahnhof im Zustand der Schuldunfähigkeit versucht zu haben, einen Menschen zu töten. Dabei soll der Beschuldigte unter einer wahnhaften Vorstellung etwa 12 Mal auf die Geschädigte eingestochen haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 4 Zeuginnen und 7 Zeugen, sowie 2 Sachverständige geladen worden sind:

28.07.2025 09:15 Uhr

06.08.2025 09:15 Uhr (3 Zeuginnen, 4 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

07.08.2025 09:15 Uhr (1 Zeugin, 3 Zeugen, 1 psychiatrischer SV, 1 rechtsmedizinischer SV)

18.08.2025 09:15 Uhr

21.08.2025 09:00 Uhr

26.08.2025 09:15 Uhr

Donnerstag, den 07. August 2025

Um 9:15 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 34-jährige Angeklagte (1994) wegen Diebstahls (55 NBs 9/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat eine Zeugin und drei Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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