Pressemitteilungen für die Woche vom 02. Juni 2025 bis 06. Juni 2025
Pressemitteilungen:
Montag, den 02. Juni 2025
Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 37-jährigen Angeklagten (1987) wegen Diebstahls (5 NBs 66/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat einen Zeugen und eine Sachverständige geladen.
Dienstag, den 03. Juni 2025
Um 09:15 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 27-jährigen M. J. (1998) wegen Betruges (Az. 2 KLs 6/24).
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum vom 13.10.2021 bis 27.10.2021 durch 4 Straftaten jeweils gewerbsmäßige Betrugstaten begangen zu haben. Hierbei habe sich der Angeklagte mit einer anderen Person als Polizeibeamte ausgegeben und ältere Personen dazu gebracht, Geld zu übergeben. Durch die Taten habe der Angeklagte einen Betrag von 88.000,00 Euro erlangt.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang zwölf Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind:
03.06.2025 09:15 Uhr (1 Zeuge, 1 Zeugin)
05.06.2025 09:15 Uhr (9 Zeugen)
10.06.2025 09:15 Uhr (1 Zeugin)
13.06.2025 09:15 Uhr
04.07.2025 09:15 Uhr
Mittwoch, den 04. Juni 2025
Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 32-jährigen Angeklagten (1992) und einen am Hauptverhandlungstag 46-jährigen Angeklagten wegen gemeinschaftlich begangener Bedrohung (5 NBs 18/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat drei Zeugen und eine Zeugin geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.