Pressemitteilungen für die Woche vom 01. September 2025 bis 05. September 2025
Pressemitteilungen:
Montag, den 01. September 2025
Um 9:00 Uhr verhandelt die 8. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen den am Hauptverhandlungstag 21-jährigen Angeklagten (2004) wegen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls (Az. 3 NBs 2/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter – Stolzenau. Die Kammer hat 6 Zeuginnen und Zeugen geladen.
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 50-jährigen Angeklagten (1975) wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 47/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat zwei Zeuginnen und Zeugen.
Um 12:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 26-jährigen Angeklagten (1999) wegen gefährlicher Körperverletzung (5 NBs 34/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen geladen.
Mittwoch, den 03. September 2025
Um 9:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 24-jährigen J.B. (2001) und den am Hauptverhandlungstag 54-jährigen H.B. (1971) wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz (Az. 3 KLs 11/25). Der Beginn der Hauptverhandlung wurde auf den 03.09.2025 verschoben.
Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Angeklagten vor, in der Zeit vom 07.10.2022 bis zum 04.03.2025 in Grasberg, Oyten und anderen Orten gemeinschaftlich handelnd durch 49 Straftaten Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen abgegeben zu haben und in vier Fällen davon in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Dabei sollen sie Marihuana angebaut und dieses gewinnbringend an ihre Abnehmer, die zum Teil Kinder und Jugendliche gewesen sein sollen, verkauft haben.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen Zeugenladungen noch erfolgen werden:
03.09.2025 09:00 Uhr
12.09.2025 09:00 Uhr
15.09.2025 09:00 Uhr
22.09.2025 09:00 Uhr
26.09.2025 09:00 Uhr
29.09.2025 09:00 Uhr
Um 11:00 Uhr beginnt vor der 10. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 39-jährigen deutschen E-F.B. (1986) wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung (Az. 10 Ks 107/25).
Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Angeklagten vor, am 19.03.2024 gegen 17:08 Uhr in Nienburg unter anderem versucht zu haben einen Menschen zu töten, ohne Mörder zu sein. Dabei sei der Angeklagte dabei beobachtet worden, wie er aus einem fremden Fahrzeug Gegenstände habe an sich nehmen wollen. Der Geschädigte habe den Angeklagten daraufhin gestellt, woraufhin der Angeklagte dem Geschädigten einen Schlag ins Gesicht verpasst habe, wodurch der Geschädigte bewusstlos zu Boden gegangen sei.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 8 Zeuginnen und Zeugen, sowie 2 Sachverständige, geladen wurden:
03.09.2025 11:00 Uhr (1 psychiatrischer SV)
22.09.2025 10:00 Uhr (1 Zeuge, 2 Zeuginnen, 1 psychiatrischer SV)
30.09.2025 09:15 Uhr (3 Zeugen, 2 Zeuginnen, 1 psychiatrischer SV, 1 rechtsmedizinischer SV)
13.10.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
15.10.2025 14:00 Uhr (1 psychiatrischer SV)
05.11.2025 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 29-jährigen Angeklagten (1996) und eine am Hauptverhandlungstag 26-jährige Angeklagte (1999) wegen Nötigung (5 NBs 16/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Achim. Die Kammer hat fünf Zeuginnen und Zeugen geladen. Fortsetzungstermin ist der 15.09.2025 09:15 Uhr.
Donnerstag, den 4. September 2025
Um 09:15 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 24-jährigen Angeklagten (2001) wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a. (55 NBs 10/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat vier Zeuginnen und Zeugen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.