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Pressemitteilungen für das Verfahren 10 Ks 106/25


Femizid in Nienburg -

Angeklagter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

Das Schwurgericht des Landgerichts Verden hat heute einen 34-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach sechs Hauptverhandlungstagen sah es das Schwurgericht als erwiesen an, dass der Angeklagte am 12. Mai 2025 auf einem Parkplatz in Nienburg seine ehemalige Lebensgefährtin, die sich einige Zeit zuvor von dem Angeklagten getrennt hatte, vor den Augen ihrer beiden Kinder mit etwa zehn Messerstichen in Kopf-, Brust- und Bauchbereich aus niedrigen Beweggründen mit Tötungsabsicht getötet hat. Zur Überzeugung der Kammer handelte der Angeklagte aus Hass und empfand Wut gegenüber der Getöteten. Hintergrund war, dass der Angeklagte sich von der Trennung gekränkt fühlte und er der Auffassung war, dass die Getötete dem Angeklagten in der Vergangenheit Geld entwendet habe. Er fühlte sich in seiner Ehre verletzt. In der Folge drohte der Angeklagte der Getöteten mehrfach mit dem Tode, ohne dass es konkrete Hinweise auf eine Realisierung gegeben habe. Anstatt den Konflikt über die finanziellen Angelegenheiten friedlich zu lösen, entschloss sich der Angeklagte, selbst Gewalt anzuwenden. Auf Schlichtungsversuche seitens der Familie der Getöteten ging der Angeklagte nicht ein. Er war der Auffassung, dass die Getötete den Tod verdiente. Während der Tat handelte der Angeklagte trotz einer leichten Intelligenzminderung und Verhaltensproblemen voll schuldfähig, das heißt, dass er wusste, was er tat und plante aktiv sein Handeln. Die Tat wurde vollständig durch eine Überwachungskamera aufgezeichnet.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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