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Pressemitteilung für die Woche vom 18. bis 22. März 2024

Montag, den 18. März 2024

Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 9:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 40 Jahre alte Angeklagte wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (6 NBs 62/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 54 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung (5 Ns 10/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat fünf Zeugen geladen.

Dienstag, den 19. März 2024

Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:30 Uhr die Berufungssache gegen einen 39 Jahre alten Angeklagten wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (6 NBs 44/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Mittwoch, den 20. März 2024

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 11:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 39 Jahre alte Angeklagte wegen Diebstahls (5 NBs 206/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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